EU-Gericht muss Zölle auf Zippo-Feuerzeuge nochmal prüfen

29.01.2026 12:09

In der ersten Instanz hatte der amerikanische Feuerzeughersteller
Zippo gegen die EU-Kommission einen Streit um Zölle gewonnen. Nun
muss der Fall nochmal neu bewertet werden.

Luxemburg (dpa) - Der Rechtsstreit um Vergeltungszölle der EU auf
amerikanische Feuerzeuge der Marke Zippo geht nach einem Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) weiter. Die Richterinnen
und Richter in Luxemburg hoben eine Entscheidung der ersten Instanz
auf, die die Zölle für rechtswidrig erklärt hatte. Es müssten aber

noch weitere Argumente von Zippo gegen die Zölle geprüft werden,
entschied das höchste Gericht der EU.

Hintergrund ist ein ehemaliger Handelsstreit zwischen der EU und den
Vereinigten Staaten. Zwischen 2018 und 2020 hatte US-Präsident Donald
Trump in seiner ersten Amtszeit Zölle auf bestimmte Stahl- und
Aluminiumprodukte einführen lassen. Als Antwort erhob die
EU-Kommission zusätzliche Zölle von bis zu 20 Prozent auf einige
Waren aus den USA. Im Oktober 2021 einigten sich beide Seiten darauf,
den Streit vorläufig beizulegen.

Die Hersteller und Importeure des amerikanischen Feuerzeugs «Zippo»
beanstandeten die Einführung der EU-Zölle. Zippo vertreibt den
Angaben zufolge den Großteil seiner mechanischen Sturmfeuerzeuge in
der Europäischen Union. Der Hersteller machte einen Verstoß gegen das
Recht auf rechtliches Gehör nach der EU-Grundrechte-Charta geltend,
weil die Kommission ihn nicht angehört habe. 

Aus Luxemburg hieß es nun, Zippo könne sich nicht auf ein Recht auf
Anhörung berufen, weil der EU-Rechtsakt zur Einführung der Zölle
allgemein gelte. Auch das zugrunde liegende Gesetz verleihe Zippo
kein solches Anhörungsrecht. Weil das Unternehmen seine Klage aber
noch auf vier andere Gründe stützte und das Gericht in der ersten
Instanz diese nicht geprüft hatte, verwies der EuGH den Fall an das
EU-Gericht zurück.