Europarats-Gremium fordert Verbot von «Konversionstherapien»

29.01.2026 20:39

Praktiken zur vermeintlichen Heilung von Homo- und Transsexualität
stehen schon in vielen Ländern unter Strafe. Im Europarat sprachen
sich Politikerinnen und Politiker für ein umfassendes Verbot aus.

Straßburg (dpa) - Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist
für ein Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen. Eine große
Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg forderte die Mitgliedsländer
des Europarats in einer Resolution auf, Praktiken unter Strafe zu
stellen, die darauf abzielen, Menschen von ihrer sexuellen
Orientierung, Geschlechtsidentität oder dem Geschlechtsausdruck
abzubringen.

Darüber hinaus schlug die Versammlung eine Reihe von Maßnahmen zum
Schutz der Betroffenen vor. Die Resolution hat keine rechtlich
bindende Wirkung, soll aber nationalen Parlamenten, Regierungen und
internationalen Organisationen als Leitlinie dienen.

Schädliche Folgen für Betroffene

Das Europarats-Gremium verwies im Resolutionstext darauf, dass
«Konversionspraktiken» keine wissenschaftliche Grundlage hätten und
Betroffenen schaden würden. Die Menschen würden beispielsweise unter
Depressionen und Angststörungen leiden. Die Maßnahmen können dem Text

nach beispielsweise psychologische Beratung, spirituelle und
religiöse Rituale oder verbalen, körperlichen und sexuellen
Missbrauch umfassen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Praktiken
in Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin vorkämen, häufig
verdeckt.

Medizinisches Personal soll von der Resolution bei unterstützenden
Interventionen nicht betroffen sein. Auch Eltern oder religiöse
Institutionen sollen weiter eine Rolle bei der Erforschung der
sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität spielen dürfen -
solange die Interventionen nicht darauf abzielten, Menschen zu
verändern oder zu unterdrücken. 

Zur Parlamentarischen Versammlung kommen viermal im Jahr Abgeordnete
der 46 Staaten des Europarats zusammen. Der Rat mit Sitz in Straßburg
wacht gemeinsam mit dem dazugehörigen Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte über den Schutz ebendieser in seinen Mitgliedsländern.
Er ist kein Organ der Europäischen Union.

Deutschland: Teilverbot von Behandlungen

In Deutschland sind «Konversionsbehandlungen» an Kindern und
Jugendlichen seit 2020 verboten. An Erwachsenen sind Maßnahmen unter
bestimmten Umständen erlaubt. Die EU-Kommission in Brüssel prüft
derzeit eine Initiative von EU-Bürgerinnen und -Bürgern für ein
Verbot der Maßnahmen in der EU.