Gerichtshof verurteilt Russland wegen Inhaftierung von Nawalny
03.02.2026 14:06
Unrechtmäßige Haft, unmenschliche Bedingungen: Der Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg kritisiert Russlands Umgang mit Nawalny.
Die Richterinnen und Richter billigen eine Entschädigung.
Straßburg (dpa) - Russland hat einem Urteil zufolge wegen der
Inhaftierung des mittlerweile gestorbenen Kremlkritikers Alexej
Nawalny Menschenrechte verletzt. Das stellte der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest. Die
Richterinnen und Richter kritisierten unter anderem eine
unrechtmäßige Freiheitsentziehung und unmenschliche Haftbedingungen.
Den Ausführungen des Gerichtshofs zufolge stand Nawalny während eines
Teils der Haftzeit unter ständiger Videoüberwachung. Zudem wurde ihm
durch stündliche oder zweistündliche Sicherheitskontrollen der Schlaf
entzogen sowie die Haare vollständig abrasiert. «Diese Aspekte seiner
Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der
Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde
wider», urteilte der Menschenrechtsgerichtshof.
Darüber hinaus hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt,
dass er Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit und seines
Lebens äußerte - trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags auf ihn
kurz zuvor. Der Kreml-Gegner starb 2024 unter unklaren Umständen in
dem Straflager «Polarwolf» in der Arktisregion.
Russland ignorierte vorherige EGMR-Entscheidungen
Der Oppositionspolitiker war im Januar 2021 festgenommen und
inhaftiert worden. Zuvor hatte er sich nach einem Giftanschlag
medizinisch behandeln lassen im Ausland. Nach seiner Rückkehr nach
Russland leiteten die dortigen Behörden ein Verfahren zur
Vollstreckung einer bereits 2014 verhängten Bewährungsstrafe ein.
Diese Verurteilung hatte der Straßburger Gerichtshof in einer
früheren Entscheidung als rechtswidrig angesehen.
Russland beachtete dieses Urteil nicht, genauso wenig wie eine
einstweilige Maßnahme des EGMR mit der Anweisung gegenüber der
russischen Regierung, Nawalny unverzüglich freizulassen. Auch
Forderungen des Ministerkomitees des Europarats nach seiner
Freilassung blieben wirkungslos. Der Europarat,
Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
Der EGMR sprach Nawalny mit dem Urteil eine Entschädigung von 26.000
Euro für immaterielle Schäden zu. Seine Witwe Julia Nawalnaja hatte
das Verfahren nach dem Tod ihres Mannes in seinem Namen
weitergeführt. Das Geld wird sie aller Voraussicht nach aber nicht
erhalten: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs
nicht an.
