EU verbietet Firmen Vernichtung unverkaufter Kleidung
09.02.2026 14:57
Millionen nicht verkaufte T-Shirts, Hosen und Schuhe landen in der EU
jährlich im Müll - mit Folgen für Umwelt und Klima. Die EU schiebt
dem nun einen Riegel vor.
Brüssel (dpa) - Große Mode-Unternehmen in der EU dürfen nicht
verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter
ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittlere Unternehmen soll
die Regel ab 2030 gelten, die die EU-Kommission mitteilte. Ausnahmen
gibt es etwa für beschädigte Waren. Außerdem müssen mittlere
Unternehmen ab 2030 Informationen über nicht verkaufte Konsumgüter,
die sie entsorgen, offenlegen. Große Firmen müssen dies bereits tun.
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, würden Unternehmen mit den
Vorgaben ermutigt, ihre Bestände effizienter zu verwalten,
Rücksendungen besser zu handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf,
Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung zu prüfen - anstatt
Lagerbestände zu vernichten. Die Regeln sollen dazu beitragen,
Abfälle zu reduzieren, Umweltschäden zu verringern und gleiche
Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die nachhaltige
Geschäftsmodelle verfolgen, hieß es weiter.
Hintergrund ist, dass nach Kommissionsangaben jedes Jahr allein in
Europa schätzungsweise 4 bis 9 Prozent der unverkauften Textilien
zerstört werden, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle
verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was fast den
gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspreche. Allein im
deutschen Onlinehandel würden jährlich fast 20 Millionen
zurückgesandte Artikel entsorgt.
