EU-Parlament stimmt für leichtere Abschiebung in Drittstaaten
10.02.2026 15:54
Bald sollen Menschen auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden
können, damit sie dort Asylschutz beantragen. Und erstmals soll es
eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten geben.
Straßburg (dpa) - Das Europäische Parlament hat einer verschärften
Abschiebepolitik zugestimmt. Deutschland und andere EU-Staaten sollen
Schutzsuchende künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen die
Betroffenen keine Verbindung haben. Bislang war es nötig, dass
Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben,
etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig
soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat
und dem Drittstaat besteht.
Das Vorhaben wurde von Stimmen aus den konservativen, rechten und
rechtsextremen Parteien im Parlament getragen. Die Gesetzesänderung
muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das
Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen - wie in
diesem Fall - zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in
denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle
oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement
wird optional. Für unbegleitete Minderjährige bleibt dagegen ein
verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen,
eine notwendige Bedingung.
Schnellere Abschiebungen nach Nordafrika
Das Europaparlament hat auch eine Liste sieben sicherer
Herkunftsstaaten bestätigt, die künftig EU-weit gelten soll. In diese
Länder soll künftig schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten
abgeschoben werden. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder
Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die
südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen
EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu
würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören könne
n.
Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU
Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein
bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Liste auch für Deutschland rechtlich bindend
In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer
Herkunftsländer. Die Einstufung soll ebenfalls schnellere
Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun
beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur das Kosovo, Albanien
und Montenegro als sicher eingestuft.
Die EU-Liste ist bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss
dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft
werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz
suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen
aber ein beschleunigtes Asylverfahren.
Auch zu diesem Vorhaben braucht es noch eine formelle Bestätigung der
EU-Staaten. Die Regelungen sollen dann ab Juni gelten, einzelne
könnten auch schon früher angewendet werden. Für beide Vorhaben
stimmten überwiegend Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte,
darunter auch Abgeordnete der AfD. Dagegen stimmten vor allem Linke,
Grüne und Sozialdemokraten.
