EuGH-Gutachten: Freigabe von EU-Milliarden an Ungarn nichtig
12.02.2026 17:46
Ein seltenes Duell: Das EU-Parlament klagt gegen die Kommission. Eine
erste Einschätzung aus dem höchsten Gericht der EU könnte einen
Hinweis auf den Ausgang des Streits geben.
Luxemburg (dpa) - Die Europäische Kommission hat nach Ansicht einer
Gutachterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu Unrecht
Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Die
Generalanwältin schlug vor, den Beschluss für nichtig zu erklären.
Sie stellte sich damit in wesentlichen Punkten hinter eine Klage des
Europäischen Parlaments. Das Gutachten ist für die Richterinnen und
Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil
wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an
Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene
EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land
freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die
Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass
eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Maßnahmen sei die
EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden - eine
Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das
EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten
Gericht der EU in Luxemburg.
Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die
Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß
geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen
gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Außerdem habe die
Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ordnungsgemäß begründet
.
Klagen des Parlaments gegen EU-Kommission äußerst selten
Das EU-Parlament hatte der Kommission darüber hinaus einen
Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis
als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen
bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben
habe, hieß es. Diesen Vorwurf hielt die Generalanwältin für nicht
ausreichend belegt.
Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äußerst
selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Ungarns Ministerpräsident
Viktor Orban könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen
Kampagne des Parlaments inszenieren.
Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon
häufiger Milliardensummen für das Land. Zuletzt waren nach
Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.
