Generalanwältin: Fehler bei Freigabe von EU-Geld für Ungarn

12.02.2026 14:00

Durfte die EU-Kommission eingefrorene Milliarden für Ungarn
freigeben? Das Europäische Parlament klagte dagegen. Ein
EuGH-Gutachten könnte einen Hinweis auf den Ausgang des Streits
geben.

Luxemburg (dpa) - Die Freigabe von EU-Fördergeldern in Milliardenhöhe
an Ungarn war nach Einschätzung einer Gutachterin am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die Generalanwältin schlug vor,
einen entsprechenden Beschluss der Europäischen Kommission für
nichtig zu erklären. Damit unterstützte sie in wesentlichen Punkten
eine Klage des Europäischen Parlaments. Die Richterinnen und Richter
am EuGH müssen sich nicht an die Stellungnahme halten, folgen ihr
aber häufig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. 

Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an
Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene
EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land
freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die
Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass
eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Maßnahmen sei die
EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden - eine
Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das
EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten
Gericht der EU in Luxemburg. 

Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die
Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß

geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen
gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Außerdem habe die
Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht richtig begründet.

Abgeordnete bezeichnen Gutachten als «Ohrfeige» für Kommission

EU-Parlamentarier nannten die Schlussanträge eine «Ohrfeige» für di
e
Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU). «Die Kommission hat mit
ihrem Vorgehen ihre eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt»,
teilte der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund mit, der die Klage
des Parlaments mit initiiert hatte. Die Brüsseler Behörde müsse
aufhören, sich von Autokraten wie Ungarns Ministerpräsident Viktor
Orban vorführen zu lassen. Ähnlich äußerte sich der
FDP-Europapolitiker Moritz Körner. «Von der Leyens Vorgehen war ein
unangebrachter Machtverzicht auf Kosten der europäischen
Steuerzahler», kommentierte er.

Das EU-Parlament hatte der Kommission auch einen Ermessensmissbrauch
vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung
dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende
Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe, hieß es. Der
ungarische Regierungschef Orban hatte zuvor angekündigt, ein
milliardenschweres Hilfspaket der EU für die Ukraine im Kampf gegen
Russland zu blockieren. Den Vorwurf hielt die Generalanwältin
allerdings für nicht ausreichend belegt.

Die Kommission äußerte sich nicht konkret zu den Schlussanträgen.
Generell sei sie der Ansicht, dass ihr Beschluss auf einer
gründlichen Bewertung beruhe, teilte ein Sprecher mit.

Klagen des Parlaments gegen EU-Kommission sehr selten

Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äußerst
selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Orban könne sich dadurch
weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments
inszenieren. In Ungarn sind am 12. April Parlamentswahlen geplant.
Orban läuft dabei laut Umfragen erstmals seit 16 Jahren seiner
Amtszeit Gefahr, zu verlieren. Ein möglicher Entzug von EU-Geldern
dürfte seine bereits laufende Wahlkampf-Rhetorik gegen die EU weiter
verstärken, ebenso wie seine Blockade-Haltung gegen EU-Hilfen für die
von ihm als «Feind» bezeichnete Ukraine.

Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon
häufiger Milliardensummen für das Land - die eigentlich den
Ungarinnen und Ungarn zugutekommen sollen und etwa zur Förderung
strukturschwacher Gebiete vorgesehen sind. Zuletzt waren nach
Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.