Von der Leyen: Fahrplan für geeinten EU-Binnenmarkt im März
12.02.2026 21:26
Für 2026 hat sich die EU-Kommission auf die Fahnen geschrieben,
Europa wettbewerbsfähiger zu machen. Bald soll ein konkreter Fahrplan
beraten werden.
Bilzen-Hoeselt (dpa) - Die EU-Kommission will beim nächsten Treffen
der europäischen Staats- und Regierungschef im März einen
detaillierten Plan zur Stärkung des Binnenmarktes vorlegen. Der
Vorschlag unter dem Titel «One Europe, one market» («Ein Europa, ein
Markt») werde konkrete Ziele und Zeitpunkte nennen, kündigte
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einem informellen
Treffen mit europäischen Staats- und Regierungschefs an.
Der Plan werde fünf große Bestandteile haben: den Abbau von
Bürokratie und die Vereinfachung von Regulierungen, den Binnenmarkt,
Energiemarkt, Digitales und Handel. Unter anderem habe man sich
darauf geeinigt, die erste Phase der Spar- und Investitionsunion bis
Juni abschließen zu wollen, sagte von der Leyen. Das Vorhaben hat als
Endziel, dass mehr erspartes Geld investiert wird.
Zur Not erst mal mit einigen Ländern statt allen
«Sollte bis dahin kein ausreichender Fortschritt erzielt worden sein,
werden wir die Einführung einer verstärkten Zusammenarbeit in
Betracht ziehen», kündigte die Politikerin mit Blick auf Juni an. Das
würde bedeuten, dass mindestens neun Mitgliedstaaten, die dies
wollen, vorangehen, statt wie sonst üblich eine Vereinbarung mit
allen Ländern zu treffen.
Solch ein Vorgehen könne sie sich auch bei der Einführung einer neuen
europäischen Unternehmensform vorstellen. Firmengründer sollen die
«EU Inc» innerhalb von 48 Stunden online anmelden können und mit ihr
einfacher als bisher in allen Mitgliedstaaten tätig sein können.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte anschließend vor Journalisten, der
einheitliche Rechtsrahmen solle bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Europäische Bevorzugung
Von der Leyen kündigte zudem an, dass der Vorschlag der EU-Kommission
für das Industrie-Beschleunigungsgesetz (Industrial Accelerator Act)
auch eine europäische Bevorzugung für strategische Sektoren umfassen
werde. Grundlage seien solide wirtschaftliche Analysen. Konkrete
Sektoren und eine genaue Ausgestaltung nannte von der Leyen in ihrer
Rede nicht.
Mit einer europäischen Bevorzugung ist allgemein gemeint, dass
europäische Unternehmen und Produkte bei öffentlichen Aufträgen oder
Förderprogrammen gezielt bevorzugt werden. Derzeit wird diskutiert,
was Kriterien dafür sind.
Das «Handelsblatt» berichtete unter Berufung auf einen Entwurf des
geplanten Gesetzesvorschlags, dass wie von der Bundesregierung
gefordert auch Hersteller aus Partnerländern als EU-Hersteller gelten
sollen, etwa wenn diese ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen
haben. Damit könnten sich europäische Unternehmen auch Teile aus
Kanada oder Indien anrechnen lassen, Partnerländer würden also auch
von den Förderungen profitieren.
