Brandenburgs AfD-Landeschef gegen schärfere Verhaltensregeln

14.02.2026 13:55

Es gibt Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen AfD-Politiker.
Parteichef Chrupalla verweist auf rechtskräftige Verträge, sieht aber
ein «Geschmäckle». Wie steht Brandenburgs AfD dazu?

Werder (Havel) (dpa) - Brandenburgs AfD-Landesvorsitzender René
Springer hält schärfere Verhaltensregeln nicht für notwendig, um
Vorwürfen der Vetternwirtschaft zu begegnen. «Für Abgeordnete gelten

klare rechtliche Vorgaben bei der Beschäftigung von Mitarbeitern.
Diese Regeln sind maßgeblich - und sie sind selbstverständlich
eingehalten worden», sagte Springer der Deutschen Presse-Agentur. «Es
gibt hier keinen Anlass für gezielte journalistische Empörung oder
zusätzliche Sonderregeln.»

In Sachsen-Anhalt waren mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen
Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen
Bundestagsabgeordneten beschäftigt worden sind. Der AfD-Vorsitzende
Tino Chrupalla hatte mit Blick auf die Debatte gesagt, es handle sich
zwar um Verträge, die rechtskräftig und nicht zu beanstanden seien.
Aber: «Ein Geschmäckle hat's.» Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende

Stefan Möller hatte sich im «Stern» für schärfere Verhaltensregel
n
ausgesprochen.

GD-Landeschef Hohm verteidigt Anstellung seiner Frau

In Brandenburg beschäftigt die Europaabgeordnete Mary Khan (AfD) die
Frau des Bundesvorsitzenden der AfD-Jugendorganisation Generation
Deutschland (GD) als örtliche Assistentin. GD-Chef Jean-Pascal Hohm,
der auch Landtagsabgeordneter ist, verteidigt die Anstellung seiner
Frau bei der Frau seines Landtagskollegen Dennis Hohloch.

«Ich halte es grundsätzlich nicht für problematisch, wenn Mitglieder

desselben Landesverbandes oder Angehörige von Parteikollegen bei
einem Abgeordneten beschäftigt sind - solange Leistung und Entlohnung
in einem angemessenen Verhältnis stehen und sich keine
Abhängigkeitsstrukturen herausbilden», sagte Hohm. «Die
Hauptbeschäftigung meiner Frau liegt außerhalb der Politik. Sie übt
lediglich einen kleinen Nebenjob bei Frau Khan aus.» Das sei auf der
Webseite des EU-Parlaments zu sehen.

Auf Anfrage äußerte sich Khan zunächst nicht. Der «taz» sagte die

Europaabgeordnete, sie habe Frau Hohm ausgewählt, weil sie aus
Brandenburg stamme und weil sie sie fachlich wie persönlich schätze,
nicht aufgrund ihrer familiären Verbindung zu Herrn Hohm.

Die AfD in Brandenburg wird vom Verfassungsschutz als
rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei geht dagegen juristisch
vor.