Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier Von Niklas Treppner, dpa
17.02.2026 12:03
Der Online-Händler Shein sorgte in den vergangenen Wochen für
Skandale um Sexpuppen in Kinderoptik und Waffen. Nun erhöht Brüssel
den Druck.
Brüssel (dpa) - Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit
kindlichem Aussehen leitet die EU-Kommission ein formelles Verfahren
gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Die Brüsseler
Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb
illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den
Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus.
Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden
zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente
auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die
Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission
zusammenarbeiten zu wollen. «Wir teilen das Ziel der Kommission, eine
sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und
werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen»,
teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine
Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben - etwa bei
altersbeschränkten Produkten.
Auch Belohnungssystem könnte widerrechtlich sein
Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission
neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll
auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen
werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und
Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ
auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler
Behörde.
Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein
seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das europäische
Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter
ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzerinnen und Nutzer
auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das
nicht auf persönlichen Daten basiert.
Frankreich scheitert mit Antrag auf Shein-Blockade
Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam
zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte
sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren,
scheiterte damit Ende Dezember aber zunächst vor Gericht. Eine solche
Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der
unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.
Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden
und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November
hatte Shein eine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet.
Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die
Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.
Geldstrafe könnte drohen - Sperre unwahrscheinlich
Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über
digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Die EU-Kommission
wacht in der Europäischen Union über die Einhaltung dieser Regeln.
Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale
Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzerinnen und Nutzern
wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich
müssen große Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Shein
ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen
Shein eröffnet. Es gibt den Internetwächtern weitere Möglichkeiten
bei den Ermittlungen - etwa interne Dokumente zu verlangen und
weitere Informationen einzufordern. Wie lange das Verfahren dauern
wird, ist offen; das Gesetz setzt dafür keine Frist. Die Einleitung
des Verfahrens auf Grundlage des DSA bedeutet laut Brüsseler Behörde
noch nicht, dass es genug Beweise für einen Regelverstoß von Shein
gibt.
Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstöße
vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler
Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und
die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als
letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich.
