Streit um Zölle: Niederlage für Trump vor Oberstem Gericht
20.02.2026 17:42
Donald Trump hat mit seinen umstrittenen Zöllen weltweit für
Turbulenzen gesorgt - nun versetzt das Oberste US-Gericht dieser
Politik einen Dämpfer. Auch für die EU ist das relevant.
Washington (dpa) - US-Präsident Donald Trump hat im Streit um seine
aggressive Zollpolitik eine herbe Niederlage vor dem Supreme Court
kassiert. Das Oberste Gericht der USA entschied, dass Trump seine
Befugnisse überschritten hat, als er sich auf ein Notstandsgesetz
berief, um umfangreiche Zölle gegen Dutzende Handelspartner zu
verhängen - darunter auch die Europäische Union. Die Entscheidung
fiel mit einer deutlichen Mehrheit von sechs zu drei der insgesamt
neun Richterinnen und Richter.
Mit dem Urteil fehlt weitreichenden Zöllen Trumps nun eine rechtliche
Grundlage. Nach früheren Angaben der US-Regierung steht damit auch
eine Summe von 750 Milliarden bis einer Billion US-Dollar an
Rückzahlungen im Raum. Ob es Erstattungen gibt, ist allerdings
unklar.
Trumps Team hatte bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage vor
dem Gericht zu versuchen, auf andere rechtliche Grundlagen
zurückzugreifen, um die Zollpolitik des US-Präsidenten weiterhin
durchsetzen zu können. Zahlreiche Handelspartner der USA dürften nun
also zwar auf Erleichterungen bei US-Zöllen hoffen. Ob diese
langfristig tatsächlich kommen, ist ebenso unklar.
Um welche Zölle es geht
Der US-Präsident hatte sich unter anderem bei den erstmals Anfang
April angekündigten länderspezifischen Zöllen auf das Notstandsgese
tz
berufen, die Dutzende Handelspartner der USA betreffen. Danach räumte
seine Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den
Vereinigten Staaten verhandeln können. In der Folge veränderten sich
einige der Zollsätze, unter anderem im Fall der EU gelang ein
Abkommen. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den
Import der meisten EU-Produkte in die USA.
Es war zunächst nicht klar, wie sich die Gerichtsentscheidung auf
US-Zölle auswirkt, die im Rahmen solcher Handelsabkommen vereinbart
wurden. Das Europäische Parlament arbeitet zurzeit an der Umsetzung
des EU-US-Zollabkommens. «Da ein Großteil der sogenannten
gegenseitigen Zölle auf der nun beanstandeten gesetzlichen Grundlage
beruht, können weder die US-Regierung noch die Europäische Union
einfach zur Tagesordnung übergehen», teilte Bernd Lange, der
Vorsitzende des Handelsausschusses des Parlaments, mit. Er berief
eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des
EU-Parlaments für den Montag ein.
Unklar war zunächst auch, ob Unternehmen Rückerstattungen für bereits
gezahlte Abgaben erhalten. Beobachter und Richter warnten in der
Vergangenheit vor einem möglichen bürokratischen «Chaos», sollte di
e
Regierung verpflichtet werden, Milliardenbeträge auszuzahlen.
Was die Entscheidung bedeutet
Die Entscheidung schränkt präsidiale Befugnisse in der
Handelspolitik, die Trump bislang für sich beansprucht hatte, stark
ein. Die Richter stellten klar, dass das US-Parlament allein die
Befugnis hat, Steuern und Zöllen zu erheben. Das Notstandsgesetz
ermächtige den Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den
Außenhandel zu regulieren, aber nicht zur Erhebung von Zöllen. Für
Trump, der immer wieder betont, dass Zölle zu seinen
Lieblingsinstrumenten zählen, ist das eine große Niederlage.
Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat er Zölle gegen zahlreiche
Länder verhängt, darunter auch gegen die EU-Staaten. Seine Regierung
berief sich dabei auf den «International Emergency Economic Powers
Act» (IEEPA). Das Gesetz aus dem Jahr 1977 besagt, dass ein Präsident
im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne den Kongress anrufen zu
müssen. Trump argumentierte, ein dauerhaftes Ungleichgewicht im
internationalen Handel gefährde die nationale Sicherheit und sah den
Notstand im Land deshalb als erfüllt an.
Mehrere US-Unternehmen und Bundesstaaten zogen gegen diese Praxis vor
Gericht. Untere Instanzen entschieden zu ihren Gunsten, doch Trump
legte Berufung ein, sodass die Zölle zunächst bestehen blieben und
das Verfahren schließlich vor dem Supreme Court landete.
Bereits während der Anhörung Anfang November äußerten mehrere
Richter, darunter auch konservative, Zweifel an der Argumentation der
Regierung. Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner
der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten. In ihrer Entscheidung
argumentierten die Richter, dass sich die Vereinigten Staaten nicht
im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die
Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. In
Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu
verhängen.
DIHK sieht hohe Unsicherheit
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (DIHK) bleibt die
Unsicherheit für deutsche Firmen im US-Geschäft hoch. «Denn es gibt
weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in
Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche
Wirtschaft einstellen muss», sagt DIHK-Außenwirtschaftschef Volker
Treier in Berlin.
Die Europäische Union sollte aus Sicht des DIHK mit einem kühlen Kopf
auf das Urteil und neue mögliche US-Zölle reagieren und sich für
Verlässlichkeit der handelspolitischen Rahmenbedingungen für die
Unternehmen einsetzen. Gleichzeitig müsse die EU dringend ihre
Lieferketten diversifizieren und die Unternehmen durch
Handelsabkommen unterstützen.
