EU-Staaten stimmen Abschiebungen in Drittstaaten final zu
23.02.2026 14:44
Neue Asylregeln: Wer in der EU Schutz sucht, kann bald schneller in
Nicht-EU-Staaten abgeschoben werden. Ein bislang entscheidendes
Kriterium dafür entfällt.
Brüssel (dpa) - Ab Juni können Deutschland und andere EU-Staaten
einfacher in Drittstaaten abschieben, zu denen Schutzsuchende
keinerlei Verbindung haben. Die Mitgliedstaaten stimmten einer
entsprechenden Gesetzesänderung laut Mitteilung final zu. Der Schritt
galt als Formalie.
Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem
solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen
längeren Aufenthalt. Künftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen
zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Ob ein
Mensch theoretisch ein Recht auf Asyl in der EU hätte, spielt für
eine solche Abschiebung keine Rolle. Die Mitgliedsländer sind nicht
verpflichtet, das zu prüfen.
Schnellere Abschiebungen in Länder Nordafrikas und Südasiens
Die EU-Staaten gaben zudem final grünes Licht für eine Liste sicherer
Herkunftsstaaten. Sie soll künftig für alle Mitgliedstaaten gelten.
Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und
Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die südasiatischen Staaten
Indien und Bangladesch.
In diese Länder soll künftig durch ein beschleunigtes Asylverfahren
schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden
können - allerdings nicht zwingend automatisch, da die Asylgründe
dennoch geprüft werden sollen.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen
EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu
würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören könne
n.
Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU
Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein
bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Die strengeren Migrationsregeln sollen fast alle zusammen mit der
europäischen Asylreform ab dem 12. Juni 2026 in Kraft treten.
