Rhein begrüßt Einigung bei Abschiebungen in Drittstaaten
24.02.2026 12:19
Wer in der EU Schutz sucht, kann bald schneller in Nicht-EU-Staaten
abgeschoben werden. Welche Vorteile sieht Hessens Ministerpräsident
in dieser europäischen Einigung?
Wiesbaden/Brüssel (dpa/lhe) - Hessens Regierungschef Boris Rhein
begrüßt die europäische Einigung auf einfachere künftige
Abschiebungen in Drittstaaten, zu denen Schutzsuchende keinerlei
Verbindung haben. Sie sei «ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ordnung,
Steuerung und Begrenzung der Migration», teilte der
CDU-Ministerpräsident der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit.
«Leichtere Abschiebungen in Drittstaaten und eine einheitliche Liste
sicherer Herkunftsstaaten setzen genau das um, was wir in Hessen seit
Langem fordern: schnellere Verfahren, klare Entscheidungen und
konsequente Rückführungen für Menschen ohne Schutzanspruch», ergä
nzte
Rhein wenige Wochen vor den hessischen Kommunalwahlen am 15. März.
«Das entlastet unsere Kommunen spürbar und stärkt zugleich die
Akzeptanz tatsächlich Verfolgter, die wir weiterhin schützen», sagte
der Ministerpräsident. Nun sei der Bundestag gefragt, die nationalen
Voraussetzungen zu schaffen und die europäischen Vorgaben zügig
umzusetzen: «Wir brauchen mehr Rückführungen, belastbare Abkommen mit
Drittstaaten und insgesamt konsequentere Verfahren.»
Neue europäische Asylregeln von Juni an
Die vereinfachten Abschiebungen in Drittstaaten sollen von Juni an
möglich sein. Bislang ist es nötig, dass Asylsuchende eine enge
Verbindung zu einem solchen Staat haben, etwa durch
Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig soll es
schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem
Drittstaat besteht.
Die EU-Staaten gaben zudem final grünes Licht für eine Liste sicherer
Herkunftsstaaten. Dabei geht es um Marokko, Tunesien, Ägypten, das
Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. Dorthin soll künftig mit
einem beschleunigten Asylverfahren schneller abgeschoben werden
können - allerdings nicht zwingend automatisch, da die Asylgründe
dennoch geprüft werden sollen. Grundsätzlich sollen auch Länder, die
Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre
Staatsangehörigen gelten.
