Ausschuss beschließt deutsche Regeln für EU-Asylreform
25.02.2026 12:02
Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen schneller arbeiten
dürfen. Welche weiteren Änderungen der Bundestagsausschuss zur
EU-Asylreform nun beschlossen hat.
Berlin (dpa) - Der Innenausschuss des Bundestages hat zwei
Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen.
Unter anderem sollen Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen
wohnen, schneller als bisher arbeiten dürfen.
Eine Mehrheit gab es zudem nach Angaben von Teilnehmern für einen
Entschließungsantrag von Union und SPD, in dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken,
dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und
Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung
eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig
gewesen.
Umsetzungsfrist der EU endet im Juni
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im
Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben für
die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschließende
Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag
geplant.
Außengrenzverfahren und Identitätskontrolle
Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle
bei Ankommenden und Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für
Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote.
Bei Ablehnung sollen sie gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben
werden.
Schnellere Dublin-Verfahren
Verfahren sollen beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits
in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben.
Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat
sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand
zwischenzeitlich untertaucht. Wer sein Asylverfahren nach den
sogenannten Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat durchlaufen muss
oder dort bereits einen Schutzstatus erhalten hat, kann in einer
speziellen Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Allerdings
können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie solche
Sekundärmigrationszentren einrichten. Wer gegen die Pflicht verstößt,
dort zu bleiben, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Solidarität durch Umverteilung
Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil
der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr
über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt
unter anderem damit zusammen, dass die Bundesrepublik in den
vergangenen Jahren viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
aufgenommen hat.
