Bundestagsausschuss beschließt Änderungen an Asylreform Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

25.02.2026 16:10

Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen früher arbeiten
dürfen. Die meisten Regeln zur europäischen Asylreform, die der
Innenausschuss jetzt gebilligt hat, gehen aber in eine andere
Richtung.

Berlin (dpa) - Mit den Stimmen der Koalition hat der Innenausschuss
des Bundestages zwei Regierungsentwürfe zur Umsetzung der
EU-Asylrechtsreform beschlossen. Zu den Änderungen an den vom
Kabinett 2025 beschlossenen Entwürfen, auf die sich Union und SPD
noch verständigt haben, gehört unter anderem, dass Schutzsuchende,
die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, künftig schneller als bisher
arbeiten dürfen. 

Appell für Möglichkeit zum Schulbesuch

Wie Teilnehmer der Ausschusssitzung übereinstimmend berichteten, gab
es zudem eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag von Union und
SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Austausch mit
den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche
unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens
spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen
können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.

Clara Bünger, Innenpolitikerin der Linksfraktion, sagte, es handele
sich um die massivste Asylrechtsverschärfung in Deutschland seit dem
sogenannten Asylkompromiss von 1993. Damals war unter anderem
festgestellt worden, dass Asylbewerber, die aus sicheren Drittstaaten
einreisen, keinen Anspruch auf Asylprüfung in Deutschland haben, da
dort bereits Schutz möglich gewesen wäre.

Weniger Asylbewerber

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen,
sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230.000
Asylerstanträge gestellt, so sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf
rund 113.000 Erstanträge. Fachleute gehen davon aus, dass neben den
Binnengrenzkontrollen auch der Machtwechsel in Syrien im Dezember
2024 hier eine Rolle spielt.

Umsetzungsfrist der EU endet im Juni

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im
Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben für die
nationale Umsetzung Zeit bis Juni 2026. Die abschließende Beratung
und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag geplant.

Außengrenzverfahren und Identitätskontrolle

Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle
bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für
Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger
Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon
lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen
betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls
direkt von dort abgeschoben werden.

Schnellere Dublin-Verfahren

Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen
Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen kürzer werden.
Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat
sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand
zwischenzeitlich untertaucht. 

Aufenthaltspflicht

Wer sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln in einem
anderen EU-Staat durchlaufen muss oder dort bereits einen
Schutzstatus erhalten hat, kann in einer speziellen
Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Allerdings können die
Bundesländer selbst entscheiden, ob sie solche Zentren einrichten
oder nicht. Wer gegen die Pflicht verstößt, dort zu bleiben, muss mit
Leistungskürzungen rechnen. 

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede,
betont: «Die Sekundärmigrationszentren sind weder geschlossen noch
vollumfänglich umzäunt.» Wenn bei Bewohnern Bewegungseinschränkunge
n
angeordnet würden, hätten diese aber eine Aufenthaltspflicht und
dürften rechtlich das Gelände im angeordneten Zeitraum nicht
verlassen. «Wie viele Landesregierungen solche Zentren einrichten
werden, wissen wir noch nicht», sagt sie. 

Solidarität durch Umverteilung 

Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil
der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr
über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt
unter anderem damit zusammen, dass die Bundesrepublik in den
vergangenen Jahren viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
aufgenommen hat.

Weitergehende Entscheidungen der EU 

Vergangene Woche gaben die EU-Staaten zudem final grünes Licht für
eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie soll künftig für alle
Mitgliedstaaten gelten. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder
Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien, Indien und
Bangladesch. In diese Länder soll künftig durch ein beschleunigtes
Asylverfahren schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten
abgeschoben werden können - allerdings nicht automatisch, da die
Asylgründe geprüft werden sollen. 

Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen
EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu
würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören könne
n.
Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU
Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein
bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist. Die Türkei gehört zu den
Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden in Deutschland.