Aus für Ungarns unabhängigen Sender Klubradio rechtswidrig

26.02.2026 11:34

Schlappe am EuGH für die ungarische Regierung unter Viktor Orban:
Nach dem Stopp der Sendelizenz für den unabhängigen Radiosender
Klubradio klagte die EU-Kommission. Nun gibt es ein klares Urteil.

Luxemburg (dpa) - Ungarns Vorgehen gegen den wichtigsten unabhängigen
Radiosender des Landes, Klubradio, verstößt einem Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zufolge gegen EU-Recht.
Mit dem Nein zu einer Sendelizenz habe Ungarn die Meinungs- und
Informationsfreiheit sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
verletzt, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg und
gaben damit Rügen der Europäischen Kommission statt. Insbesondere
seien die zugrundeliegenden Regeln im ungarischen Mediengesetz nicht
mit EU-Recht vereinbar.

Begleitet von internationaler Kritik hatte Klubradio im Februar 2021
den UKW-Sendebetrieb einstellen müssen und bietet sein Programm
seitdem nur noch im Internet an. Zuvor hatte der Radiosender eine
Verlängerung von Frequenznutzungsrechten beantragt. Der
regierungsabhängige Medienrat lehnte dies ab. Seine Entscheidung
begründete er mit zwei kleineren Verstößen des Senders gegen die
umfänglichen Meldepflichten.

Die entsprechenden ungarischen Regeln seien aber nicht
verhältnismäßig und verstoßen damit gegen EU-Recht, befand der EuGH
.
Denn sie schließen eine Sendelizenz-Verlängerung automatisch aus,
«selbst wenn die Verstöße geringfügig und rein formal sind und
bereits geahndet und behoben wurden».

Klubradio auch bei neuer Ausschreibung abgelehnt

Darüber hinaus wurde eine neue Bewerbung von Klubradio um die
Funkfrequenz für ungültig erklärt - wegen Fehlern im Programmplan und

einem negativen Eigenkapital von Klubradio. Dies stehe im Widerspruch
zu den Grundsätzen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit, urteilt
e
das höchste europäische Gericht. Denn die Ausschreibung hatte etwa
gar keine bestimmten Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung
gestellt.

Aus Luxemburg hieß es außerdem, dass die dem Sender vorgeworfenen
Verstöße und Versäumnisse nur «geringfügige formale Ungenauigkeit
en
oder Aspekte betreffen, die als solche nicht dazu führen dürften,
dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann». Die
ungarischen Maßnahmen verletzten daher die in der Europäischen
Grundrechtecharta festgelegte Meinungs- und Informationsfreiheit. 

Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor
Orban 2010 war der private Sender Klubradio regelmäßig Repressionen
seitens der Medienbehörde ausgesetzt.