Gerichtshof bejaht Millionenstrafen gegen Luftfrachtkartell

26.02.2026 13:04

Mehrere Airlines müssen wegen illegaler Preisabsprachen tief in die
Tasche greifen. Der Fall ging bis vor das höchste europäische
Gericht. Nun gibt es eine endgültige Entscheidung.

Luxemburg (dpa) - Mehrere große Fluggesellschaften sind mit ihren
Klagen gegen millionenschwere EU-Kartellstrafen vor dem höchsten
Gericht der Europäischen Union gescheitert. Damit haben die Geldbußen
von insgesamt rund 776 Millionen Euro bis auf eine Ausnahme Bestand,
die die Europäische Kommission wegen unerlaubter Preisabsprachen
verhängt hatte. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wies
nahezu alle Rechtsmittel der 13 Airlines gegen ein vorheriges Urteil
des EU-Gerichts zurück.

Nur dem Rechtsmittel der skandinavischen SAS Cargo Group gaben die
Richterinnen und Richter in Luxemburg teilweise statt, da Fehler bei
der Berechnung der gegen sie verhängten Buße unterlaufen seien. Die
Geldbuße wurde dementsprechend herabgesetzt. Die deutsche Lufthansa
hatte von einer Kronzeugenregel profitiert und musste keine Strafe
zahlen, war aber trotzdem mit einer Klage beteiligt.

Die Kommission hatte die Geldbußen für Kartellverstöße zwischen 199
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und 2006 verhängt. Bei dem Kartell ging es etwa um Aufschläge für
Treibstoff und Sicherheitsleistungen sowie die Weigerung, Spediteuren
eine Provision auf diese Aufschläge zu bezahlen.

Der Rechtsstreit zog sich lange hin, da ein erster Beschluss der
Brüsseler Behörde aus dem Jahr 2010 zunächst vom EU-Gericht gekippt
worden war. 2017 legten die Wettbewerbshüter dann einen neuen
Beschluss vor, der auf die vom Gericht aufgezeigten Mängel einging
und die Bußen um rund 24 Millionen Euro reduzierte.