Bundestag stimmt über Anpassung an verschärfte EU-Asylregeln ab
26.02.2026 17:30
Es ist ein Vorhaben, das die Ampel-Parteien Kraft gekostet hatte.
Auch in der schwarz-roten Koalition gab es reichlich Gesprächsbedarf
zu den Regeln für die Umsetzung der europäischen Asylreform.
Berlin (dpa) - Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über mehrere
grundlegende Änderungen in der Asylpolitik ab. Die schwarz-rote
Koalition will damit eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene
Reform in deutsches Recht umsetzen. Diese sieht an den Außengrenzen
der Europäischen Union verpflichtende Identitätsprüfungen vor sowie
schnelle Asylverfahren für Menschen aus Staaten, deren Bürger in der
EU nur selten einen Schutzstatus erhalten.
Deutschland als Land mitten in Europa betreffen diese Regelungen nur
mit Blick auf die internationalen Flug- und Seehäfen. Andere Teile
der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfordern
jedoch auch Anstrengungen der Länder.
Länder können Sekundärmigrationszentren einrichten
Ob die Länder Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht
einrichten, bleibt ihnen selbst überlassen. Dort sollen Menschen
untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil für
ihren Schutz beziehungsweise ihr Asylverfahren ein anderes EU-Land
verantwortlich ist.
Die GEAS-Reform könnte perspektivisch auch Auswirkungen auf die
Kontrollen an den deutschen Grenzen haben. Im Schengen-Raum soll es
eigentlich keine Binnengrenzkontrollen geben. Die frühere
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte solche Kontrollen
jedoch als Maßnahme gegen unerlaubte Einreisen schrittweise für alle
deutschen Landgrenzen angeordnet. Ihr Nachfolger, Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt (CSU), hat sie vor einigen Tagen erneut verlängert
- bis September. Er will nach eigener Aussage erst dann darauf
verzichten, wenn die GEAS-Reform Wirkung zeigt.
