EU und Schweiz unterzeichnen Abkommen für engere Kooperation

01.03.2026 17:30

Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU und Schweiz auf neue
Abkommen zur Zusammenarbeit verständigt. Nun soll unterschrieben
werden - es gibt allerdings weiter Gegner des Projekts.

Brüssel (dpa) - Spitzenvertreter der EU und der Schweiz unterzeichnen
an diesem Montag in Brüssel nach jahrelangen schwierigen
Verhandlungen mehrere Abkommen zur Stabilisierung und zum Ausbau der
Beziehungen. Das Vertragspaket soll eine intensivere Zusammenarbeit
auf dem Strommarkt sowie bei der Lebensmittelsicherheit und im
Gesundheitsbereich ermöglichen. Zudem hat es zum Ziel, Schweizer
Unternehmen in klar festgelegten Bereichen eine hindernisfreie
Beteiligung am EU-Binnenmarkt zu garantieren.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Schweiz, EU-Recht zu übernehmen und
Zahlungen zur Unterstützung strukturschwacher EU-Regionen zu leisten.
Letztere sollen sich ab 2030 auf jährlich 350 Millionen Franken (gut
385 Millionen Euro) belaufen. Bisher sind es etwa 130 Millionen
Franken im Jahr.

Unterzeichnet werden sollen die Abkommen von
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Schweizer
Bundespräsident Guy Parmelin. Kurios dabei ist, dass Parmelin
Verträge unterzeichnen muss, die seine eigene Partei, die rechte SVP,
rigoros bekämpft. Das liegt an einer Eigenheit des Schweizer
Regierungssystems: Wer in die siebenköpfige Regierung eintritt, ist
dem Konsens im Kabinett stärker verpflichtet als der eigenen Partei.
Das Land wird seit Jahrzehnten von einer Koalition der vier
wählerstärksten Parteien regiert. 

Ein über zehn Jahre mühsam ausgehandeltes Kooperationspaket hatten
die Schweizer 2021 abrupt platzen lassen. Auch damals war es
Parmelin, der dies in Brüssel verkünden musste. Die Begründung
damals: Es habe keine Chance, bei einer Volksabstimmung angenommen zu
werden. Auch das neue Paket muss in der Schweiz aller Voraussicht
nach noch die Hürde einer Volksabstimmung nehmen, weil Gegner es als
«EU-Unterwerfungsvertrag» sehen. 

Sollte das Referendum zu einem Aus für die Absprachen führen, würden

bestehende bilaterale Abkommen gültig bleiben, aber an Bedeutung und
Wirksamkeit verlieren, da sie nicht mehr aktualisiert würden. Dies
würde nach Angaben der Befürworter der Abkommen zu Rechts- und
Planungsunsicherheiten führen, speziell für Schweizer Unternehmen,
die nach Europa exportieren.