EU-Staatsanwaltschaft prüft Rekordzahl an Betrugsfällen

02.03.2026 19:18

Die Europäische Staatsanwaltschaft prüft immer mehr Fälle mit immer
höherem geschätzten Schaden im Jahr. Besonders die Entwicklungen an
zwei Stellen machen den Ermittlerinnen und Ermittlern Sorgen.

Luxemburg (dpa) - Ermittler der Europäischen Staatsanwaltschaft
(EUStA) haben zum Stichtag Ende 2025 an einer Rekordzahl von aktiven
Betrugsfällen mit einem geschätzten Gesamtschaden von gut 67
Milliarden Euro gearbeitet. Das sei fast dreimal so viel wie zum
Stichtag Ende 2024, teilte die Behörde in Luxemburg mit. «Leider
werden diese Zahlen in den kommenden Jahren weiter steigen», hieß es.
Von den rund 3.600 Fällen wurden demnach 361 in Deutschland
untersucht, mit einem geschätzten Schaden von knapp 5,8 Milliarden
Euro. Der Großteil des Schadens, sowohl in Deutschland als auch
insgesamt, sei auf Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug zurückzuführen.

Die EUStA (auf Englisch: European Public Prosecutor's Office - Eppo)
ist verantwortlich für die Verfolgung von Straftaten gegen die
finanziellen Interessen der EU und nahm im Juni 2021 ihre Arbeit auf.
Aktuell nehmen 24 EU-Länder daran teil. Chefanklägerin Laura Kövesi
zeigte sich zufrieden mit den Errungenschaften.

Hohes Risiko bei Missbrauch von Corona-Geldern

Besonders auffällig ist dem Bericht nach ein Anstieg der
Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der sogenannten Aufbau- und
Resilienzfazilität, dem Herzstück des 750 Milliarden Euro schweren
Corona-Hilfsfonds («NextGenerationEU»). Dort gebe es ein Plus von
66,7 Prozent. «Aufgrund des hohen Volumens an Auszahlungen, das bis
Dezember 2026 erwartet wird, bleibt das Risiko für Betrug und
Korruption hoch», teilte die Ermittlungsbehörde mit.

Außerdem habe Eppo ein «alarmierend hohes Maß» an Betrug von groß
en
organisierten kriminellen Gruppen beim Import und Verkauf von nicht
aus der EU stammenden Waren festgestellt. Besonders relevant sei die
Rolle chinesischer krimineller Netzwerke: Sie seien in großen
Handelshäfen in Europa stark präsent, wo sie versuchten, die
Zollabfertigungsverfahren zu kontrollieren. Scheinfirmen sollten den
tatsächlichen Bestimmungsort von Waren verschleiern und
Umsatzsteuerzahlungen umgehen, hieß es im Bericht.