EU-Gericht stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen
04.03.2026 11:35
Zwei Flugpassagiere wollten eine Entschädigung, weil sich ihre Reise
verspätet hatte. Die Airline argumentierte mit Verzögerungen bei
einem vorherigen Flug. Der Fall landete vor dem Gericht der EU.
Luxemburg (dpa) - Wenn die Entscheidung einer Airline für eine
Verspätung sorgt, kann die Fluggesellschaft sich bei einer
Entschädigung nicht auf einen «außergewöhnlichen Umstand» bei ein
em
vorherigen Flug berufen. Das entschied das Gericht der Europäischen
Union in Luxemburg.
Zwei Fluggäste verlangten 400 Euro, weil ihr Flug von Düsseldorf nach
Bulgarien mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Die
Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand bei
einem vorangegangenen Flug. Denn am Flughafen Köln/Bonn kam es bei
der Sicherheitskontrolle zu langen Wartezeiten aufgrund von
Arbeitsüberlastung des Personals. Die Airline entschied sich, auf die
Passagiere zu warten. Den anschließenden Flug ab Düsseldorf
organisierte sie um und führte ihn mit einer anderen Maschine durch.
Das sorgte für die Verspätung des betroffenen Flugs. Der Fall landete
vor einem deutschen Gericht, das dazu das Gericht der EU befragte.
In der Antwort aus Luxemburg heißt es, dass sich die Fluggesellschaft
nicht auf den außergewöhnlichen Umstand wegen der Probleme bei der
Sicherheitskontrolle berufen könne, wenn es ihre freiwillige
Entscheidung gewesen sei, auf die Fluggäste zu warten. Es liege
außerdem nicht in der Zuständigkeit der Airline, die Interessen
verschiedener Fluggastgruppen gegeneinander abzuwägen und zu
priorisieren.
Über den konkreten Fall muss nun noch das Gericht in Deutschland
entscheiden.
