Wie ein Mindestalter auf Social Media funktionieren könnte Von Niklas Treppner, dpa

05.03.2026 05:30

Social Media erst ab 14: Geht es nach SPD und CDU, sollten Kinder von
Tiktok, Snapchat, Instagram und Co. fernbleiben. Könnte es dafür bald
eine europäische Lösung geben?

Brüssel (dpa) - Sollte die EU Kindern und Jugendlichen den Zutritt
bei Online-Plattformen wie Tiktok, Instagram, Snapchat und Co. erst
ab einem bestimmten Alter gewähren? Damit befassen sich ab heute
Experten im Auftrag der Europäischen Kommission. Die Analyse der
Fachleute hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der
Debatte um ein Mindestalter für die Nutzung von sozialen Medien
angekündigt. 

Was die Experten klären sollen, warum ihre Ergebnisse für die
Diskussionen in Deutschland entscheidend sein und Brüssel das letzte
Wort haben könnte - die wichtigsten Fragen und Antworten im
Überblick: 

Was soll die Expertengruppe machen? 

Die von der EU-Kommission beauftragten Experten sollen bis zum Ende
des Sommers Vorschläge erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online
besser geschützt werden können. Dabei sollen sie auch eine Empfehlung
dazu abgeben, ob ein gesetzliches Mindestalter für Social Media nötig
ist. Das ist in den EU-Regeln bisher nicht vorgesehen. Es bräuchte
also einen Vorschlag von der Europäischen Kommission aus Brüssel für

eine Gesetzesänderung oder neue Regularien. 

Kann Deutschland das nicht selbst entscheiden? 

Nur zum Teil. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch
durchsetzen will, kommt um die Online-Plattformen kaum herum. Diesen
Regeln vorzuschreiben und sie durchzusetzen, ist aber die alleinige
Zuständigkeit der EU-Kommission. Entgegen mancher Vorschläge, die
derzeit in der Bundesrepublik diskutiert werden, dürften Deutschland
und andere Mitgliedsländer den großen Plattformen allein also gar
keine zusätzlichen Pflichten, etwa zur Alterskontrolle, auferlegen.
Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. 

Gibt es andere Wege? 

Nach den bisherigen Regeln dürfen EU-Mitgliedsländer ihre Bürgerinnen

und Bürger in die Pflicht nehmen. Laut Medienrechtsexperte Stephan
Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg stünden
damit die Eltern und Kinder in der Verantwortung - nicht die
Plattformen. 

«Wenn wir jetzt Kinder kriminalisieren oder sanktionieren zur
Umsetzung ihres eigenen Schutzes, dann ist das ein Widerspruch in
sich, der mir Kopfschmerzen bereitet», sagte Dreyer der dpa. In
Brüssel gilt diese Möglichkeit daher bisher auch als
unwahrscheinlich. 

Steht in den EU-Regeln nichts zum Kinder- und Jugendschutz? 

Doch. Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat
und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste
(Digtial Services Act - DSA). Artikel 28 («Online-Schutz
Minderjähriger») des DSA verpflichtet Tiktok, Snapchat und Co.
«geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen» zu ergreifen, um
Minderjährige zu schützen. 

Ob sich daraus ableiten lässt, dass die digitalen Dienste eine Form
der Alterskontrolle haben müssen, ist umstritten. Denn der DSA
spricht die Online-Riesen an gleicher Stelle explizit von einer
Pflicht frei, weitere Daten zur Altersüberprüfung sammeln zu müssen.
 

Gleichzeitig argumentiert die EU-Kommission: Wer das Alter nicht
überprüft, muss andere Wege finden, Kinder- und Jugendliche etwa vor
pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten zu schützen. 

Gibt es in der EU den Willen, strengere Regeln einzuführen? 

Dafür sprechen zumindest mehrere Positionierungen der verschiedenen
Akteure. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten sich
bereits im Oktober 2025 für ein Mindestalter auf Online-Plattformen
ausgesprochen. Mit deutlicher Mehrheit stimmten auch die Abgeordneten
im Europaparlament für eine solche Forderung. In Frankreich liegt ein
entsprechender Gesetzesvorschlag bereits vor und nahm eine Hürde im
Parlament.

Gerade aus EU-Ländern mit einer liberaleren Haltung könnte es aber
auch Widerstand geben. Schließlich stellt die Einführung eines
Mindestalters einen Eingriff in die Grundrechte der Kinder und
Jugendlichen dar. 

Wie steht die Bundesregierung zu dem Thema? 

In der Bundesregierung wollen zwei von drei Koalitionspartnern -
namentlich CDU und SPD - ein komplettes Social-Media-Verbot für
Kinder unter 14 Jahren. Der dritte Koalitionspartner CSU ist dagegen
bisher nicht überzeugt. Die CDU hatte auf ihrem Parteitag im Februar
gefordert, eine gesetzliche Altersgrenze einzuführen. Führende
SPD-Politiker hatten zudem vorgeschlagen, für die Altersverifikation
die App «EUDI-Wallet» zu nutzen. Das ist eine Art digitales
Portemonnaie der EU. 

Was hat es mit diesem digitalen Portemonnaie auf sich? 

Die europäische digitale Brieftasche soll Anfang 2027 auch in
Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der
Altersverifikation geben. Dafür hat die EU-Kommission ein spezielles
System entwickeln lassen, das an die nationalstaatlichen
Gegebenheiten angepasst werden könnte. Damit soll das Alter von
Nutzerinnen und Nutzern anonym geprüft werden können, ohne
persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern. 

Die Einbindung dieses Systems oder einer vergleichbaren Alternative
als virtuelle Altersschranke könnte laut EU-Kommission nach den
geltenden Gesetzen sehr wohl eine Pflicht der Anbieter zur
Alterskontrolle darstellen. Die Kommission ist der Auffassung, dass
dies vom DSA gedeckt ist. Unklar ist allerdings, ob europäische
Gerichte dieser Argumentation folgen würden.