Deutschland muss nach Frist Italiens Asylfälle übernehmen

05.03.2026 13:09

Italien blockiert in der Regel die Rückführung von Asylsuchenden nach
den Dublin-Regeln. Das sorgt in Deutschland immer wieder für Ärger.
Nun sorgt das höchste europäische Gericht für eine Klärung.

Luxemburg (dpa) - Deutschland wird nach Ablauf einer Frist für
Asylverfahren zuständig, wenn der nach der Dublin-Verordnung
eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender
verweigert. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
in einem Urteil bestätigt. 

Hintergrund ist die Klage eines Syrers, der in Deutschland 2023 Asyl
beantragt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte
den Antrag ab mit der Begründung, dass Italien zuständig sei. Die
Behörde ordnete die Abschiebung nach Italien an. Denn die
Dublin-Verordnung regelt, dass grundsätzlich der erste EU-Staat, in
dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen muss.

EuGH: Zuständiger Mitgliedsstaat bleibt erstmal zuständig

Vorgesehen ist, dass Asylsuchende in diesen zuständigen Mitgliedstaat
überstellt werden. Italien weigert sich nach einer Mitteilung aus dem
Jahr 2022 allerdings, Schutzsuchende nach dem Dublin-Abkommen
zurückzunehmen. Das mit dem Fall befasste deutsche Verwaltungsgericht
wollte vom EuGH wissen, ob eine solche Weigerung automatisch zur
Zuständigkeit Deutschlands führe.

Der Gerichtshof stellte klar, dass Italien trotz seiner Haltung
zunächst zuständig bleibt - andernfalls wäre das gesamte System
gefährdet. Ein nach den Dublin-Regeln zuständiger Mitgliedsstaat
könne sich seinen Pflichten nicht einseitig entziehen, hieß es.

Allerdings wies der Gerichtshof auf eine Frist hin, nach der die
Zuständigkeit wieder auf Deutschland übergeht: Überstellungen nach
der Dublin-III-Verordnung seien grundsätzlich nur innerhalb von sechs
Monaten möglich. Danach müsse der andere Staat übernehmen. «Dieser

Automatismus stellt sicher, dass die betreffende Person einen
effektiven Zugang zum Asylverfahren hat», so der EuGH.

So gut wie keine Dublin-Überstellungen aus Deutschland nach Italien

Italien kann Dublin-Fälle damit praktisch aussitzen. In der
Vergangenheit scheiterten die Abschiebungen von Deutschland
regelmäßig an der Sechs-Monats-Frist. Nach Italien gab es 2025 im
Rahmen der Dublin-Regeln nach Angaben der Bundesregierung lediglich
eine Überstellung.

Die Entscheidung des Gerichtshofs bestätige die bisherige Praxis,
erklärt der Frankfurter Migrationsrechtsanwalt Tim Kliebe. Betroffene
müssten nach einem Ablehnungsbescheid von deutschen Behörden wegen
der Zuständigkeit eines anderen EU-Lands sechs Monate abwarten. Falls
innerhalb der Frist keine Abschiebung erfolgt sei, erhielten die
Schutzsuchenden ein Verfahren in Deutschland. Ein «Wermutstropfen»
dabei sei, dass die Menschen dadurch sechs Monate verlieren, bis etwa
mit Integrationsmaßnahmen begonnen werden könne.

Neue europäische Regeln ab Mitte des Jahres

Ab Juni gelten wegen der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) neue europäische Regeln. Der Fall bleibe auch
danach relevant, erklärt der Rechts- und Politikwissenschaftler
Maximilian Pichl von der Frankfurt University of Applied Sciences.
Denn die Regelungen, über die in dem Fall gestritten werde, seien im
neuen System größtenteils übernommen worden. Insoweit habe die
Entscheidung Bindungskraft. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
hatte im vergangenen Jahr angekündigt, dass es eine Verständigung mit
Italien dazu gebe, dass das Land in Zukunft wieder Migranten
zurücknehme.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg ließen es sich nicht
nehmen, auf die Möglichkeit der Europäischen Kommission und der
EU-Mitgliedsländer hinzuweisen, vertragsbrüchige Staaten vor dem
Gerichtshof zu verklagen und so gegen eine Blockadepraxis vorzugehen.

Über den konkreten Fall des Syrers muss noch das Verwaltungsgericht
in Deutschland entscheiden und dabei das EuGH-Urteil beachten. Auch
das Bundesverwaltungsgericht wartete auf die Entscheidung. Es hatte
Verfahren in anderen Fällen mit «Dublin»-Überstellungen nach Italie
n
bis zur Klärung der Fragen ausgesetzt.