Musks X hat noch eine Woche - Brüssel gegen Online-Riesen Von Niklas Treppner, dpa

09.03.2026 04:00

Zu lasch, zu streng, zensierend: Das EU-Gesetz über Digitale Dienste
ist umstritten. Die EU-Kommission wirft Tiktok, Meta und Co.
Regelbrüche dagegen vor. Am meisten eskaliert bisher der Streit mit
X.

Brüssel (dpa) - Elon Musks Unternehmen X hat noch eine Woche Zeit.
120 Millionen Euro Strafe sind dann fällig - und Korrekturvorschläge
für die eigene Plattform. Die EU-Kommission hatte das soziale
Netzwerk dazu verdonnert, weil sich die Firma laut Brüssel nicht an
das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA)
hält. 

Die Entscheidung sorgt für Spannungen mit der US-Regierung.
Washington wirft der EU Zensur vor. Der DSA sei zudem
wettbewerbsfeindlich, kritisierte Präsident Donald Trump. Die
Europäische Kommission verteidigt ihr Vorgehen: Ziel sei, das
Internet zu einem sicheren Ort für die Bürgerinnen und Bürger der EU

zu machen. Deswegen ermittelt sie auch gegen andere Online-Riesen wie
Tiktok, Meta, Shein, Temu und diverse Pornoseiten. Doch was wirft die
Brüsseler Behörde den Plattformen konkret vor? 

X (vormals Twitter)

Musks Plattform X ist die erste und bisher einzige, die unter dem DSA
eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hat. Im Dezember verhängte die
EU-Kommission die Millionenstrafe, unter anderem weil die
Authentifizierung von Nutzerkonten durch den weißen
Verifizierungshaken auf blauem Grund irreführend sei. Man könne
glauben, dass hinter den Konten mit den Häkchen echte, verifizierte
Nutzer stehen. X geht gegen die Entscheidung bereits rechtlich vor. 

Nach Skandalen um die Fälschung und Sexualisierung von Bildern durch
die Künstliche Intelligenz Grok, die auf X angeboten wird, eröffneten
die Brüsseler Internetwächter eine weitere Ermittlung. Nutzerinnen
und Nutzer in der EU seien gefährdet worden. Bewiesen sind diese
Vorwürfe allerdings noch nicht abschließend - X bleibt also auch das
Recht, sich zu verteidigen. 

Tiktok 

Auch wenn Tiktok noch keine Strafe bekommen hat, ermahnte die EU die
Plattform des chinesischen Anbieters ByteDance immer wieder. Zuletzt
warf sie Tiktok suchtfördernde Mechanismen auf der Plattform vor.
Konkret geht es um die stark personalisierten Empfehlungen und das
ununterbrochene automatische Abspielen von Videos. 

Dagegen fordert die Kommission etwa «Bildschirmzeitpausen». Tiktok
teilte mit, die Vorwürfe seien «kategorisch falsch und völlig
haltlos». Sollten Kommission und Tiktok keine Einigung finden,
könnten der Online-Plattform heftige Geldstrafen drohen. Eine Sperre
von Online-Diensten in der EU ist übrigens im Rahmen des DSA möglich,
gilt aber in den meisten Fällen als äußert unwahrscheinlich. 

Facebook und Instagram (Meta)

Süchtig machend könnten nach Ansicht der Europäischen Kommission auch

die Algorithmen der Meta-Apps Facebook und Instagram sein. Nach dem
DSA sollen besonders Kinder vor dieser Gefahr geschützt werden. Die
Internetwächter aus Brüssel ermitteln deshalb bereits seit Mai 2024
gegen den riesigen Konzern des Tech-Milliardärs Mark Zuckerberg.

Brüssel wirf Meta zusätzlich vor, Nutzerinnen und Nutzern werde es
unnötig erschwert, illegale Inhalte zu melden. Dazu gehören etwa
terroristische Propaganda oder Darstellungen sexuellen
Kindesmissbrauchs. 

Wegen der verhärteten Fronten dürfte eine Strafe nicht mehr lange auf
sich warten lassen. Da Zuckerberg dem politischen Lager von
US-Präsident Trump nähergerückt ist, liegt auf den Streitigkeiten
zwischen EU und Meta aber besonders viel Aufmerksamkeit. Kritiker
werfen der Europäischen Kommission vor, aus diplomatischen Gründen
nicht konsequent gegen US-Konzerne vorzugehen. 

Shein 

Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen
leitete die EU-Kommission Mitte Februar ein Verfahren gegen den
chinesischen Online-Händler Shein ein. Neben den Sexpuppen konnten
Kundinnen und Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige
Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben.

Shein hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen
und angekündigt, Brüssel bei den Ermittlungen zu unterstützen. Zudem

geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen
Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Demnach müssen diese
auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das
nicht auf persönlichen Daten basiert. 

Temu 

Auch der chinesische Online-Marktplatz Temu verstößt nach einer
Analyse von Experten der EU-Kommission gegen den DSA, weil für
Verbraucher in der EU ein hohes Risiko bestehe, dort auf illegale
Produkte zu stoßen. Insbesondere ergab die Untersuchung demnach, dass
auf Temu einkaufende Menschen sehr wahrscheinlich Babyspielzeuge oder
Elektronikprodukte finden, die nicht EU-Regeln entsprechen. Die
Untersuchungen laufen.

Pornoseiten: XVideos, Pornhub und Co.

Minderjährige sollten nach geltendem Recht keine Pornos sehen können,
haben es in der Praxis aber oft ziemlich leicht. In der EU stehen
deshalb besonders Pornhub aus Kanada sowie XNXX und XVideos aus
Tschechien im Verdacht, Regeln des Jugendschutzes aus dem DSA zu
missachten. 

Die EU-Kommission ermittelt seit Ende Mai 2025. Spätestens mit der
für Anfang 2027 geplanten Einführung einer von der EU entwickelten
App zum Alterscheck könnte eine digitale Altersschranke für die
Plattformen unumgänglich sein.