Gewerkschaft ruft Lufthansa-Piloten zu zwei Tagen Streik auf Von Christian Ebner, dpa

10.03.2026 18:18

Wieder Streik: Bei Lufthansa drohen am Donnerstag und Freitag
Hunderte Flugausfälle. Warum auch Cityline-Piloten bald nicht mehr
abheben - und welche Flüge trotzdem stattfinden können.

Frankfurt/Main (dpa) - Passagiere der Lufthansa müssen sich auf den
nächsten großen Streik der Piloten einrichten. Die Gewerkschaft
Vereinigung Cockpit (VC) hat mehr als 5.000 Beschäftigte zu einem
48-Stunden-Streik an diesem Donnerstag und Freitag (12. und 13. März)
aufgerufen. Gefährdet sind Starts aus Deutschland der
Lufthansa-Kerngesellschaft, der Frachttochter Lufthansa Cargo und
erstmals bei der Regionalgesellschaft Lufthansa Cityline. 

Keine Streiks auf Flügen nach Nahost

Die VC hatte in der vergangenen Woche wegen der angespannten
Situation im Luftverkehr nach Nahost von Streikmaßnahmen abgesehen.
Nun sollen Flüge in den arabischen Raum nicht bestreikt werden.
Ausdrücklich sind folgende Destinationen vom Arbeitskampf
ausgenommen: Ägypten, Aserbaidschan, Bahrain, Irak, Israel, Jemen,
Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien sowie die
Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).

In den drei bestreikten Flugbetrieben hatten sich die Piloten in
Urabstimmungen für Arbeitskämpfe entschieden. Bei der Gesellschaft
Eurowings läuft eine entsprechende Abstimmung am kommenden Montag
(16. März) aus. An dem Streik in der laufenden Woche werden sich die
Eurowings-Beschäftigten daher nicht beteiligen. 

Es ist bereits die zweite Streikwelle in der laufenden
Tarifauseinandersetzung bei der Lufthansa-Kerngesellschaft. Am 12.
Februar hatten die Piloten für einen Tag die Arbeit niedergelegt.
Mehr als 800 Flüge mit rund 100.000 Passagieren fielen aus. 

Ziel: Verhandlungsfähiges Angebot

Hintergrund des Arbeitskampfes sind der Gewerkschaft zufolge
ergebnislose Verhandlungen über die Betriebsrenten bei Lufthansa und
Lufthansa Cargo. Laut VC-Präsident Andreas Pinheiro liegt weiterhin
kein Angebot vor. «Es hilft nicht, wenn die Gegenseite nur
Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber nicht über substanzielle
Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung sprechen möchte.»
Der Sprecher der Tarifkommission, Arne Karstens, erklärte: «Sieben
Verhandlungsrunden, lange Bedenkzeiten und sogar ein vermittelndes
Angebot - all das hat der Arbeitgeber verstreichen lassen. Jetzt
reden wir erst weiter, wenn ein verhandlungsfähiges Angebot
vorliegt.»

Cityline fliegt nicht mehr lange

Die Cityline erledigt für die Kerngesellschaft Lufthansa regionale
Zubringerflüge. Sie betreibt 30 Jets und beschäftigt an die 500
Pilotinnen und Piloten. Der Flugbetrieb der Gesellschaft soll nach
Aussagen des Konzern-Managements im kommenden Jahr auslaufen. Ihre
Verbindungen sollen bis dahin auf die neue, fast namensgleiche
Unternehmenstochter Lufthansa City Airlines übergehen.

Laut VC hat die bevorstehende Schließung aber nichts mit den
laufenden Tarifverhandlungen zu tun. Die Gewerkschaft hat für die
Jahre 2024, 2025 und 2026 Vergütungsanpassungen um jeweils 3,3
Prozent jährlich gefordert. Ein erstes Angebot hat die VC abgelehnt,
weil es eine Friedenspflicht bis Ende 2027 beinhaltete. 

Spohr: Piloten wollen Karrierechancen 

Die Lufthansa hatte nach dem Streik bei der Kerngesellschaft
kostenneutrale Reformen des Betriebsrentensystems vorgeschlagen, um
danach mit Hilfe eines externen Moderators über die grundsätzliche
Organisation des Flugbetriebs zu sprechen. Daran hängen auch die
Karrierechancen der einzelnen Piloten. Vorstandschef Carsten Spohr
hat erklärt, dass dies die Beschäftigten weit mehr interessiere als
das ohnehin auskömmliche Betriebsrentensystem. Auch mit der
Kabinengewerkschaft Ufo sei man in Gesprächen zum Manteltarifvertrag,
heißt es aus dem Konzern.

Die VC hatte zunächst ablehnend auf den neuen Vorstoß des Managements
reagiert. Sie kritisiert seit langem die Konzernstrategie, mit neuen
Flugbetrieben wie City Airlines und Discover die Arbeitsbedingungen
bei den älteren Konzerngesellschaften unter Druck zu setzen. In den
Verhandlungen konzentriert sie sich aber aus rechtlichen Gründen
allein auf Forderungen, die mit Tarifverträgen geregelt werden
können.