EuGH: EU-Länder müssen Ausweise von Transpersonen anpassen
12.03.2026 14:57
Ob beim Reisen oder Paketabholen: Den Ausweis vorzuzeigen gehört zum
Alltag. Für Transmenschen kann das unangenehm sein. Das höchste
europäische Gericht stärkt nun ihre Rechte.
Luxemburg (dpa) - Transgeschlechtliche Menschen in der EU haben einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf
Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität
entsprechen. Mitgliedsstaaten müssen Änderungen von
Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten
die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht
der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder,
betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber
von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person
abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen «erhebliche
Unannehmlichkeiten» bereiten, heißt es in der Mitteilung zum Urteil.
Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem
Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer
Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen
müssten.
Eine Transfrau aus Bulgarien hatte geklagt
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die
bei der Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in
Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als
Frau auf. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der
persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von
bulgarischen Gerichten abgelehnt, da das nationale Recht eine solche
Änderung laut Gerichten nicht vorsieht. Weil das Oberste
Kassationsgericht Bulgariens Zweifel daran hatte, ob das mit EU-Recht
vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.
Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei
Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. In Deutschland
können Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag per Erklärung
beim Standesamt ändern lassen.
Verband begrüßt EU-Entscheidung
Dem europäischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-,
Trans- und Intersexorganisationen Ilga zufolge dürfte das Urteil
besonders für Transpersonen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei
von Bedeutung sein. Dort sei die rechtliche Geschlechtsanerkennung
faktisch unmöglich. Der Dachverband TGEU - Trans Europe and Central
Asia begrüßte das Urteil. «Transpersonen benötigen schnelle,
transparente und zugängliche Verfahren zur Anerkennung ihrer
Geschlechtsidentität», kommentierte Richard Köhler von TGEU.
Der bulgarische Fall geht nun zurück an die nationalen Gerichte. Sie
müssen die Vorgaben des EuGH bei ihrer Entscheidung beachten.
