Lachgas, USB-C, Tarife - was ändert sich im April?

28.03.2026 04:30

Mehr Geld im öffentlichen Dienst, strengere Regeln für Lachgas und
eine USB-C-Pflicht für weitere Geräte: Der neue Monat bringt einige
Änderungen.

Berlin (dpa) - Der Frühling nimmt Fahrt auf und Ostern steht kurz vor
der Tür, im April können sich die Menschen aber nicht nur auf Ferien
und die Aussicht auf besseres Wetter einstellen. Welche Änderungen
bringt der neue Monat?

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bekommen
rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder ab dem 1. April mehr Geld:
Ihre Löhne steigen um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro. Das
gilt in 15 von 16 Bundesländern, da das Land Hessen getrennt
verhandelt. Die nächste Erhöhung gibt es zum 1. März 2027.

Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung

Starke Raucherinnen und Raucher haben ab dem 1. April Anspruch auf
eine jährliche kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von
Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75
Jahren können sich künftig alle 12 Monate mittels
Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersuchen lassen. Die
Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bis man einen Termin bekommt, könnte es allerdings noch etwas länger
dauern. Ärztinnen und Ärzte sowie Radiologinnen und Radiologen
brauchen dafür eine besondere Fortbildung, letztere darüber hinaus
eine Genehmigung, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
mitteilte.

Verpflichtende USB-C-Ladebuchse bei Laptops

Ab dem 28. April müssen in der EU angebotene Laptops verpflichtend
einen USB-C-Ladeanschluss haben. Für Kleingeräte wie Smartphones und
Handys gilt das bereits seit Ende 2024, für Laptops galt dagegen eine
längere Übergangszeit. Auch Geräte, die eine höhere Leistung als di
e
über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss
zumindest als zusätzliche Buchse mitbringen.

Lachgas-Verbot für Minderjährige

Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr
erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel
mit Lachgas und der Kauf an Automaten. Gerade für Minderjährige ist
der Konsum von Lachgas mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden - von
Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems.
Strikte Regeln kommen auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten
Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).

Förderung für Ladestellen in Mehrparteienhäusern startet

Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Förderprogramm für
E-Auto-Ladestellen in Mehrfamilienhäusern gestartet. Laut Minister
Patrick Schnieder (CDU) stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung, um
Wallboxen, Netzanschlüsse und weitere technische Ausrüstung zu
installieren. Die Anträge können ab dem 15. April 2026 über ein
eigens eingerichtetes Förderportal gestellt werden. Die Zuschüsse von
bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt sollen in getrennten Programmen an
Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere
Wohnungsunternehmen, private Vermieter sowie an
Wohnungsbaugesellschaften vergeben werden.

Anbieterwechsel bei «Miles & More»-Kreditkarte

Für Kunden des Lufthansa-Bonusprogramms «Miles & More» endet die
bisherige Kreditkarte: Die Karten der Deutschen Kreditbank (DKB)
verlieren spätestens am 30. April ihre Gültigkeit. Wer weiterhin beim
Bezahlen Meilen sammeln und seine gesammelten Meilen vor dem Verfall
schützen will, muss auf die neue Kreditkarte der Deutschen Bank
wechseln. Dafür ist allerdings ein neuer Antrag mit Bonitätsprüfung
und persönlichen Angaben nötig.

Neue Pyrotechnik-Regeln in der Schweiz nach Brandkatastrophe

In der Schweiz darf in öffentlich zugänglichen Räumen ab 1. April
keine Pyrotechnik mehr gezündet werden. Darauf einigte sich ein
Gremium der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone. Sie
zogen damit erste Lehren aus der Brandkatastrophe von Crans-Montana,
bei der 41 Menschen ums Leben kamen und Dutzende verletzt wurden.
Dort war in der Silvesternacht durch eine funkensprühende
Partyfontäne Schaumstoff an der Decke in Brand geraten.

Warnhinweise gegen Mogelpackungen in Österreich

Weniger Inhalt zum gleichen Preis - Konsumenten in Österreich werden
ab 1. April mit Warnhinweisen über schrumpfende Packungsinhalte
informiert. Händler müssen ihre Kunden 60 Tage lang darüber
aufklären, wenn die Füllmenge eines Produkts bei gleichbleibender
Packungsgröße gesunken ist, und wenn der Preis nicht entsprechend
reduziert wurde. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro.
Auch in Deutschland wird über mehr Transparenz bei versteckten
Preiserhöhungen diskutiert.

Elektronisches Einreisesystem - Passstempel adé 

Die Übergangsphase für das elektronische Grenzsystem der EU endet.
Der Passtempel soll verschwinden, Ein- und Ausreisen von
Nicht-EU-Bürgern sollen umfassend digital erfasst werden. Das heißt,
dass biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder
bereitgestellt werden müssen. 

Mehr Geld und weniger Bürokratie für Hebammen

Sie holen Kinder auf die Welt und werden besser bezahlt: Hebammen
sollen bei Geburten in Krankenhäusern anders als bisher bestimmte
Zuschläge für die 1:1-Betreuung von Gebärenden auch dann bekommen,
wenn die Frauen erst kurz davor erscheinen. Außerdem müssen sich
Hebammen keine Unterschrift mehr besorgen, die sie bisher zur
Abrechnung telefonischer Beratung von Frauen zu Hause nachweisen
mussten.