EU-Gerichtshof urteilt zu Kündigung nach Kirchenaustritt
17.03.2026 03:30
Darf die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen, nur weil sie aus der
Kirche ausgetreten ist? Das höchste europäische Gericht könnte ein
Urteil mit Signalwirkung fällen.
Luxemburg (dpa) - Die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen
Union (EuGH) entscheidet heute (9.00 Uhr) zu der Frage, ob ein
kirchlicher Arbeitgeber Angestellten wegen Austritts aus der Kirche
kündigen darf. Hintergrund ist der Fall einer Mitarbeiterin in der
Schwangerschaftsberatung der Caritas in Wiesbaden. Nach ihrem
Austritt aus der katholischen Kirche kündigte der Verein der Frau,
obwohl die Mitgliedschaft keine Voraussetzung für eine Beschäftigung
war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Personen,
die nicht der katholischen Kirche angehören.
Die Kirche argumentierte, dass der Austritt als bewusster Akt einen
schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht darstelle. Die
Frau betont, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und
ihrem Glauben nichts geändert habe. Grund für den Austritt seien
finanzielle und familiäre Aspekte gewesen. Die Frau klagte gegen die
Kündigung vor deutschen Gerichten, der Streit ging bis vor das
Bundesarbeitsgericht. Dieses legte den Fall dem EuGH in Luxemburg
vor. Das Bundesarbeitsgericht muss die Auslegung des höchsten
europäischen Gerichts anschließend bei seiner Entscheidung beachten.
