EU-Einigung scheitert: Freiwillige «Chatkontrolle» endet
16.03.2026 19:22
Messengerdienste dürfen wegen einer Ausnahme freiwillig Chats
durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Bis Anfang April. Die
Verlängerung ist gescheitert.
Brüssel (dpa) - Die Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von
privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen im Kampf
gegen kinderpornografisches Material ist gescheitert. Unterhändler
der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss
einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft
mitteilte. Es gebe nun eine Lücke, sagte sie weiter. Die bisher
geltende Regelung, die auch als sogenannte Chatkontrolle bekannt ist,
läuft am 3. April aus.
Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es
bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram
und LinkedIn, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene
Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu
melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Von dieser
temporären Regelung machen etwa auch die Tech-Unternehmen Google und
Microsoft Gebrauch.
Das Scheitern der Verlängerung werde Auswirkungen darauf haben, «wie
wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter
vor Gericht stellen können», kritisierte die Sprecherin der
zyprischen Ratspräsidentschaft.
Langfristige Lösung in Arbeit
Eigentlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche
Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu
schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission
zunächst verlängert werden.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die
Kontrollen verpflichtend zu machen. Dies scheiterte auch am
Widerstand der deutschen Bundesregierung. Unter anderem sollten nach
dem Willen der EU-Kommission Chats automatisiert gescannt werden, um
Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei
Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch
die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden
Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte laut
Gesetzesvorschlag dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach
Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prüfen, ob es doch eine
Verpflichtung der Anbieter braucht.
Parlament wollte Befristung und Einschränkung
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten dagegen
vergangene Woche für eine Befristung der Regeln bis zum 3. August
2027. Außerdem sieht ihr Vorschlag vor, nur Nutzerinnen und Nutzer zu
kontrollieren, die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert
wurden - also nicht mehr grundsätzlich zu scannen. Die Parlamentarier
wollen die Maßnahmen auch auf Material beschränken, das etwa von
Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauch-Material
gemeldet wurde.
Ein Kompromiss wurde nicht gefunden. Die im Europaparlament für das
Gesetz zuständige Abgeordnete Birgit Sippel teilte mit, angesichts
der auslaufenden Übergangsregelung gelte es nun, das Bewusstsein der
Nutzer «für diese Online-Brutalität zu schärfen». Zudem müsse m
an die
Strafverfolgungsbehörden stärken und «ihre Kapazitäten zur
verhältnismäßigen Bekämpfung der Verbreitung von Material über
sexuellen Kindesmissbrauch im Internet» auszubauen, schrieb die
SPD-Politikerin.
