Darf Kirchenaustritt den Job kosten? EU-Urteil erwartet
17.03.2026 04:55
Einer Caritas-Beraterin wurde wegen ihres Austritts aus der
katholischen Kirche gekündigt - obwohl einige ihrer Kollegen gar
nicht erst Mitglied waren. Was sagt das höchste europäische Gericht
dazu?
Luxemburg (dpa) - Im Streit um die Kündigung einer
Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen
Kirche entscheidet heute (9.00 Uhr) die Große Kammer des Gerichtshofs
der Europäischen Union (EuGH). Ein kirchlicher Verein für
Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden kündigte der Frau nach dem
Austritt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche keine
Voraussetzung für die Stelle war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem
Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche.
Die Sozialarbeiterin klagte gegen die Kündigung vor deutschen
Gerichten und gewann in den ersten Instanzen. Der Streit ging bis vor
das Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg
mit der Frage, ob die Kündigung nach EU-Regeln eine Diskriminierung
sei. Die Auslegung des EuGH muss das Bundesarbeitsgericht dann bei
seiner Entscheidung beachten.
Kirche sieht in Austritt schweres Vergehen
Die Kirche argumentiert, dass ein Austritt nicht damit zu vergleichen
sei, dass jemand nie Mitglied war. «Aus der Kirche austreten ist ein
bewusster Akt der Distanzierung», erklärt deren Vertreter und Bonner
Professor für Arbeitsrecht, Gregor Thüsing. Bei katholischen
Arbeitnehmern stellt das aus Sicht der Kirche einen schwerwiegenden
Verstoß gegen die Loyalitätspflicht dar. Der Kirchenaustritt gehört
nach kanonischem Recht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben
und die Einheit der Kirche.
Die gekündigte Mitarbeiterin betont, dass sich an ihrer Haltung zu
christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. «Ich
wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger
Mensch», teilt sie mit. Grund sei das sogenannte besondere Kirchgeld
gewesen, das die Diözese Limburg erhebe. Die Abgabe betrifft
Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere
Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist. Sie wird nach dem
gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst
in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro
Jahr hätte zahlen müssen.
Ehemann trat wegen Luxusskandal im Bistum Limburg aus
Dabei sei ihr Ehemann wegen der Finanzaffäre im Zusammenhang mit dem
Luxussitz des früheren Bischofs von Limburg aus der katholischen
Kirche ausgetreten, erklärt die Betroffene. Er wollte dafür kein Geld
zur Verfügung stellen - auch nicht indirekt, indem er das Kirchgeld
für sie mittrage.
Die zuständige Generalanwältin am EuGH hatte in ihrem Gutachten in
der Kündigung eine Diskriminierung gesehen. Wenn die
Kirchenmitgliedschaft für den Job nicht erforderlich sei und der
betreffende Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise gehandelt habe,
die dem Ethos dieser Kirche zuwiderlaufe, sei die Ungleichbehandlung
mit den anderen Angestellten nach der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie
nicht zu rechtfertigen, erklärte sie. Ob sich die Richterinnen und
Richter in Luxemburg dieser Position anschließen, ist offen.
