EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung

17.03.2026 09:48

Luxemburg (dpa) - Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen
Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen
Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft
verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen,
entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg auf Anfrage des
Bundesarbeitsgerichts.