Kündigung nach Kirchenaustritt? EU-Gerichtshof setzt Grenzen Von Valeria Nickel, dpa

17.03.2026 10:07

Eine Caritas-Mitarbeiterin wehrt sich gegen eine Kündigung, nachdem
sie aus der Kirche ausgetreten ist. Nun äußert sich das höchste
europäische Gericht dazu.

Luxemburg/Wiesbaden (dpa) - Der Kirchenaustritt darf eine
Caritas-Mitarbeiterin einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend sei unter
anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden
mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen
und Richter in Luxemburg. Außerdem sei zu prüfen, ob die religiöse
Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich
«wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt» ist.

Hintergrund war ein Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für
Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden hatte einer Sozialpädagogin
nach dem Austritt gekündigt, obwohl die Mitgliedschaft in der
katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im
Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der
evangelischen Kirche.

Nach Auffassung des Gerichtshofs ist nicht ersichtlich, dass die
Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit einer
Schwangerschaftsberaterin «wesentlich» ist. In einer solchen
Situation scheine der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des
Vereins auf Selbstbestimmung nicht infrage zu stellen, heißt es in
der Mitteilung zum Urteil. Letztlich müsse aber das
Bundesarbeitsgericht den konkreten Fall entscheiden, teilte Luxemburg
mit.

Beraterin arbeitet seit 2006 bei Caritas

Die Frau arbeitete seit 2006 auf dem Posten. 2013 ging sie für
mehrere Jahre in Elternzeit und trat währenddessen aus der
katholischen Kirche aus. Grund dafür waren ihren Angaben nach
finanzielle und familiäre Aspekte. Es ging um das besondere
Kirchgeld, das das Bistum Limburg erhebt. Die Abgabe betrifft
Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere
Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist - und deutlich
besser verdient. Die Steuer wird nach dem gemeinsamen Einkommen
berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit
nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen.

Dabei sei ihr Ehemann wegen der Finanzaffäre im Zusammenhang mit dem
Luxussitz des früheren Bischofs von Limburg aus der katholischen
Kirche ausgetreten, erklärt die Betroffene. Er wollte dafür kein Geld
zur Verfügung stellen - auch nicht indirekt, indem er das Kirchgeld
für sie mittrage. 

Kirche sah in Austritt schweres Vergehen

Die Kirche meinte, dass der Austritt als bewusster Akt der
Distanzierung ein schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht
sei. Nach kirchlichen Regeln gehört der Austritt zu den schwersten
Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Als die Frau
2019 nach der Elternzeit wieder in den Job einsteigen wollte und sich
weigerte, wieder in die Kirche einzutreten, folgte die Kündigung.

Die Frau betonte, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten
und ihrem Glauben nichts geändert habe. Das habe sie auch im Gespräch
mit dem Vorstand betont. «Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und
bin ein sehr gläubiger Mensch», teilte sie mit. Bis zuletzt habe sie
auf eine Lösung gehofft. Sie würde sehr gerne weiter in dem Team
arbeiten.

Urteil am Bundesarbeitsgericht steht noch aus

Die Frau klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten, in den
unteren Instanzen hatte sie Erfolg. Der Streit ging bis vor das
Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg.
Dessen Auslegung muss das Bundesarbeitsgericht nun bei seiner
Entscheidung beachten.

Je nach Ausgang könnte der konkrete Fall auch noch vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen. Dieses hatte erst vor
einigen Monaten ein wichtiges Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
gefällt und darin das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen betont. 

Kirchen sind große Arbeitgeber in Deutschland. Bei dem
Wohlfahrtsverband Caritas arbeiten nach eigenen Angaben knapp 771.000
Menschen.