Schnell und für 100 Euro gründen: «EU Inc.» vorgestellt
18.03.2026 13:26
Start-ups gründen oft lieber in den USA als in Europa. Das soll sich
ändern. Der Vorschlag der EU-Kommission: Eine neue Unternehmensform
namens «EU Inc.»
Brüssel (dpa) - Unternehmen sollen in der EU schneller gegründet
werden und leichter in der gesamten Union aktiv sein können. «Jeder
Unternehmer kann dann innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der
Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen - und zwar vollständig
online», sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission.
Sie stellte den Vorschlag für eine «EU Inc.» genannte neue
Unternehmensform vor. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten und
auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein.
Als EU Inc. kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes
Unternehmen eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Für die
Unternehmensform soll vieles einfacher sein: etwa persönliche
Behördengänge entfallen, Vorstandstreffen online möglich sein und
Unternehmen schneller abgewickelt werden können.
Unternehmen sollen leichter expandieren können
Das Ziel: Die europäische Wirtschaft stärken durch mehr Innovation in
Europa, Investitionen in Start-ups und leichtere Expansion in den
gesamten europäischen Binnenmarkt. Denn die Regeln sollen
grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein, unabhängig vom Sitz des
Unternehmens.
Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden
laut Kommission aber nicht berührt. In diesen Bereichen soll das
Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So
sollen etwa Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.
Sorge um Arbeitnehmerrechte
Vor der Vorstellung des Kommissionsvorschlags hatten sich unter
anderem Gewerkschaften besorgt gezeigt, ob dies ausreichend
sichergestellt ist. Auch SPD-Politiker René Repasi, der im
Europaparlament federführend für einen Vorschlag zum gleichen Thema
war, warnte, es wäre bei Umsetzung des EU Inc.-Vorschlags der
Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz
einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Es bestehe die Gefahr,
dass so die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer umgangen würden.
Diese sind etwa in Deutschland groß.
Für die Umsetzung des Vorschlags sind die Zustimmung der
Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nötig.
