Schneller gründen und expandieren: «EU Inc.» soll helfen Von Ann-Kristin Wenzel, dpa

18.03.2026 15:58

Start-ups gründen oft lieber in den USA als in Europa. Das soll sich
ändern. Der Vorschlag der EU-Kommission: Eine neue Unternehmensform
namens «EU Inc.». An den Details gibt es auch Kritik.

Brüssel (dpa) - Unternehmen sollen in der EU schneller gegründet
werden und leichter über Ländergrenzen hinweg aktiv sein können.
«Jeder Unternehmer kann dann innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort
in der Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen - und zwar
vollständig online», sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der
EU-Kommission. Sie stellte den Vorschlag für eine «EU Inc.» genannte

neue Unternehmensform in Brüssel vor. Die Gründung soll maximal 100
Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein. 

Die EU Inc. soll ein Baustein werden beim Plan, die europäische
Wirtschaft zu stärken. Für die Umsetzung sind die Zustimmung der
Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. Sorgen
bereiten manchen insbesondere mögliche Auswirkungen auf
Arbeitnehmer. 

Unternehmen sollen leichter expandieren können

Als EU Inc. kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes
Unternehmen eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Für sie
soll vieles einfacher sein. Unter anderem sollen persönliche
Behördengänge entfallen, Vorstandstreffen online möglich sein und
Unternehmen schneller abgewickelt werden können. Informationen sollen
in einem zentralen EU-Register hinterlegt werden, zwischen Behörden
geteilt werden können und nicht mehrfach angegeben werden müssen. 

Das Ziel: mehr Innovation in Europa, Investitionen in Start-ups und
leichtere Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt. Denn
die Regeln sollen grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein,
unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Bisher seien Unternehmen, die
in der EU expandieren wollen, dagegen mit 27 nationalen
Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensformen konfrontiert. Das
kostet Zeit und Geld. 

Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden
laut Kommission aber nicht berührt. In diesen Bereichen soll das
Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So
sollen etwa Arbeitnehmerrechte gewahrt werden. 

Sorge um Arbeitnehmerrechte

Vor der Vorstellung des Kommissionsvorschlags hatten sich unter
anderem Gewerkschaften besorgt gezeigt, ob dies ausreichend
sichergestellt ist. Auch SPD-Politiker René Repasi, der im
Europaparlament federführend für einen Vorschlag zum gleichen Thema
war, warnte, es wäre bei Umsetzung des EU- Inc.-Vorschlags der
Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz
einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Es bestehe die Gefahr,
dass so die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer umgangen würden.
Diese sind etwa in Deutschland vergleichsweise groß.

Der zuständige EU-Kommissar Michael McGrath sieht hier durch die EU
Inc. keine Veränderung. Die Frage, welches Arbeitsrecht gelte, werde
genauso behandelt wie bei einem bestehenden Unternehmen. «Generell
gilt: Es kommt darauf an, wo die Arbeit stattfindet, wo der
Arbeitsort ist, und nicht darauf, wo sich der Sitz oder der Ort der
Registrierung des Unternehmens befindet.» Man könne stolz auf das
europäische Arbeitsrecht sein. «Und wir wollen zwar eine Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit erreichen, aber sicherlich nicht auf Kosten
der Arbeitnehmer von EU-Unternehmen oder anderen Unternehmen.» Auch
im Steuerrecht sollten die Regeln der Mitgliedstaaten weiter gelten.

Ein wichtiges Element, um gute Arbeitnehmer in Europa zu halten, ist
aus Sicht von McGrath auch die vorgesehene Möglichkeit, Mitarbeitern
Aktienoptionen zu geben, also die Chance, später günstig Anteile am
Unternehmen zu kaufen. EU- Inc.-Unternehmen sollen EU-weite
Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter einrichten können. Sie seien
aber kein Ersatz für faire Löhne, so McGrath. Die Aktienoptionen
sollen dem Vorschlag zufolge einheitlich erst dann besteuert werden,
wenn die Aktien veräußert werden. 

Unternehmen hoffen auf «echten Schub» für Startup-Standort

Mehrere Wirtschaftsverbände begrüßten den Vorschlag der EU-Kommission

grundsätzlich. Der deutsche Digitalverband Bitkom rechnet mit einem
«echten Schub» für den Startup-Standort Europa. Der Bundesverband d
er
Deutschen Industrie (BDI) warb für Tempo und Pragmatismus im
Gesetzgebungsverfahren und praktikable Lösungen für offene Fragen bei
der EU Inc.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) teilte mit, die EU
Inc. verspreche spürbare Vereinfachungen. «Sonderinteressen» im
Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht oder im Finanzierungsrecht sollten im

Gesetzgebungsprozess nicht zu Voraussetzungen des Gesamtprojekts
gemacht werden, warnte DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke.
«Vereinfachung für alle, nicht Perfektion oder rechtlicher Idealismus

ist das Ziel.» 

Die Gewerkschaft Verdi forderte die Bundesregierung auf, «sich
schützend vor die Arbeitnehmerrechte»zu stellen. EU Inc. solle auf
Start-ups und ähnliche Unternehmen begrenzt und vor allem die
Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene dauerhaft geschützt
werden.

EU will Binnenmarkt stärken

Die Europäische Union will Europas Wirtschaft und ihre
Wettbewerbsfähigkeit mit verschiedenen Maßnahmen stärken. Der
ehemalige EZB-Chef Mario Draghi hatte 2024 in einem Bericht
angemahnt, die EU müsse im Konkurrenzkampf mit den USA und China
deutlich innovativer werden. 

Italiens Ex-Premierminister Enrico Letta kritisierte 2024 in seinem
Bericht zur Zukunft des EU-Binnenmarkts unter anderem, dass
Unternehmen in der EU stark unter national unterschiedlichen
Rechtsformen und Regeln litten. Er empfahl ein einheitliches
EU-Regelwerk für Unternehmen, für das sich Unternehmen anstelle der
27 nationalen Systeme entscheiden könnten («28. Regime»), und warb
für schnellere und digitale Verfahren.

Auch beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs an
diesem Donnerstag soll Wettbewerbsfähigkeit ein Schwerpunkt sein.