EuGH urteilt zu Preisdeckel für Schienenmaut im Nahverkehr
18.03.2026 17:30
Das höchste europäische Gericht nimmt die deutschen Regeln zur
sogenannten Schienenmaut unter die Lupe. Das anstehende Urteil könnte
auch für Fahrgäste etwas ändern.
Luxemburg (dpa) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
urteilt am Donnerstag (ab 9.30 Uhr) zu deutschen Berechnungsregeln
für sogenannte Trassenpreise. Vor dem Gericht in Luxemburg geht es
darum, ob die Deckelung der Preise für die Schienennutzung im
Regionalverkehr mit EU-Recht vereinbar ist. Sollten die Richterinnen
und Richter diese für rechtswidrig erklären, könnten Fahrgästen
höhere Ticketpreise oder die Streichung von Verbindungen drohen.
Der Infrastrukturbetreiber DB InfraGo verlangt für die Nutzung seiner
Schienennetze Entgelte von den Verkehrsunternehmen. Diese Entgelte
muss die Bundesnetzagentur genehmigen. Die beantragten Preise für
2025 hatte sie für den Nah- und Regionalverkehr gekürzt, so dass
dieser von starken Erhöhungen verschont blieb. Mehr belastet wurde
dagegen der Fern- und Güterverkehr.
DB InfraGo und ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz
Infrastruktur, waren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das
Trassenpreissystem vorgegangen. Das Verwaltungsgericht wandte sich an
den EuGH. Die Hinweise aus Luxemburg wird es dann bei seiner
Entscheidung beachten müssen.
