Teurerer Nahverkehr? Preisdeckel für Schienenmaut vor EuGH Von Valeria Nickel, Matthias Arnold und Andreas Hoenig, dpa

19.03.2026 04:15

Durch die sogenannte Schienenmaut bekommt die Bahn Geld für die
Nutzung ihrer Infrastruktur. Ein Urteil dazu könnte nun spürbare
Folgen für Verkehrsunternehmen und Fahrgäste in Deutschland haben.

Luxemburg (dpa) - Im Streit um den deutschen Preisdeckel für die
Schienennutzung im Nahverkehr urteilt der Gerichtshof der
Europäischen Union (EuGH). Die Entscheidung könnte regionale
Verkehrsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen - und so
auch Auswirkungen für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben. Worum
geht es in dem Fall?

Worüber entscheidet der EuGH?

Das höchste europäische Gericht wird sich heute (ab 9.30 Uhr) dazu
äußern, ob die deutschen Regelungen zur Berechnung von Trassenpreisen
- einer Art Schienenmaut - mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das
Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH
gewandt. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, und
ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, hatten das
Trassenpreissystem für das Jahr 2025 vor dem deutschen Gericht
angegriffen.

Im konkreten Fall geht es um einen Beschluss der Bundesnetzagentur.
Sie muss die von den Betreibern jährlich beantragten Entgelte
genehmigen. Gegenüber dem Antrag der Betreiber hatte sie die Entgelte
im Nahverkehr reduziert und im Fern- und Güterverkehr erhöht.

Was sind Trassenpreise genau?

Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen,
müssen Trassenpreise zahlen. Sie werden etwa von InfraGo erhoben. Mit
diesen Mitteln finanziert die Bahn unter anderem die laufenden Kosten
für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge des
bundeseigenen Konzerns in das mehr als 33.000 Kilometer lange
Schienennetz in Deutschland. Die Berechnungsmethode des Entgelts für
den Nahverkehr ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt.

Welche Vorgaben macht das EU-Recht?

Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten Rahmenregelungen für
Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von
Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss aber in ihrer Entscheidung
unabhängig bleiben. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln
beeinträchtigen die deutschen Regelungen den erforderlichen Spielraum
der Betreiber.

Was hat es mit dem Preisdeckel auf sich?

Für den Regionalverkehr existiert eine sogenannte Trassenpreisbremse
- eine gesetzliche Beschränkung der Preissteigerung, damit der
Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und
bezahlbar bleibt. Sie lag bisher bei 1,8 Prozent, ab 2026 bei 3
Prozent. Eine deutliche Steigerung der Trassenpreise traf im Jahr
2025 daher vor allem den Fern- und Güterverkehr. Die erhöhten Kosten
mussten auf diese Bereiche aufgeteilt werden, der Nahverkehr blieb
durch die Preisbremse so gut wie verschont.

Worauf müssen sich Fahrgäste und Verbände einstellen?

Die gesamte Branche schaut mit Spannung auf das Urteil des EuGH, denn
wie auch immer es ausfällt, die Konsequenzen dürften groß sein - auch

für Fahrgäste. Der Regionalverkehr macht nach Angaben des
Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) rund zwei Drittel des
gesamten Schienenverkehrs in Deutschland aus. Sollte der EuGH die
Trassenpreisbremse kippen, drohen den Unternehmen Mehrkosten in
Milliardenhöhe, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre.

Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur bereits eine
Erhöhung um 23,5 Prozent.

Sollte der EuGH die Trassenpreisbremse kippen, drohten bundesweit
erhebliche Streichungen von Regional- und Nahverkehrszügen, um die
erwarteten Kostensteigerungen aufzufangen, warnte der BSN.

Absehbar sind langwierige Diskussion darüber, wer die Erhöhungen
zahlen soll. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verweist
bereits auf den Bund. Der stattet die Länder mit den Mitteln aus, mit
denen sie den Regionalverkehr organisieren. In den vergangenen Jahren
hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld aber stets
zurückgewiesen.

BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann warnte gleichwohl vor Panikmache.
«Es werden am Freitag nirgendwo Züge stillstehen», betonte er.
Abbestellungen drohten frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember. Es
sei zudem durchaus denkbar, dass der EuGH die Trassenpreisbremse
nicht antaste.

Drohen Bahnfahrenden teurere Tickets?

Ein Urteil, dass die Trassenpreisbremse bestätigt, hätte vor allem
Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr. Sie müssten weiterhin
die Mehrkosten tragen, die nicht auf den Regionalverkehr umgelegt
würden. Dass die Unternehmen diese Kosten dann mittelfristig an
Fahrgäste und Güterverkehrskunden weitergeben, ist durchaus denkbar.
Die Deutsche Bahn entscheidet in der Regel im Spätsommer bis Herbst
über mögliche Preiserhöhungen im Fernverkehr.

Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des
Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet.

Welche Bedeutung hat das europäische Urteil in Deutschland?

Nachdem der EuGH seine Beurteilung abgegeben hat, geht die
Angelegenheit zurück an das Verwaltungsgericht Köln, das letztlich
die Entscheidung im konkreten Fall trifft. Es ist dabei an die
Auslegung des Gerichtshofs gebunden.