EU-Gerichtshof kippt Deckel für Schienenmaut im Nahverkehr
19.03.2026 11:00
Die deutschen Regelungen, um den Nahverkehr vor großen
Preissteigerungen zu schützen, verstoßen gegen EU-Recht. Werden nun
Tickets teurer?
Luxemburg (dpa) - Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die
Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise
verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die
Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom
Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe,
was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen
führen könnte.
Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die
Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB
InfraGo, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen.
InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur
genehmigen lassen.
Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025
im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit
höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere
Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.
EuGH: Betreiber müssen in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben
Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland:
Sie ist für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt.
Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent
beschränkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo
befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es
wandte sich daher an das höchste europäische Gericht.
Dieses sah darin zu wenig Flexibilität. Nach der EU-Richtlinie zur
Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind zwar
Rahmenregeln für Trassenpreise erlaubt, aber die Geschäftsführung von
Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss in ihrer Entscheidung
unabhängig bleiben.
Der Gerichtshof bemängelte die starre mathematische Formel, die in
Deutschland für die Berechnung gilt. Sie verletze die Unabhängigkeit
der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen
Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien
Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrs-Bereich
durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und
Güterverkehrsbereich auszugleichen.
Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass dies die
Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtige. «Das
heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges
neues Trassenpreissystem für die Branche ist», teilte die
bundeseigene Bahn nach Urteilsverkündung mit.
Entscheidung am Verwaltungsgericht Köln steht noch aus
Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln
steht noch aus. Es muss dabei die Auslegung des EuGH beachten.
Absehbar sind langwierige Diskussion darüber, wer die Erhöhungen
zahlen soll. Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den
Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) forderte: «Wir
erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die
Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt.» In den
vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld
aber stets zurückgewiesen.
Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des
Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet.
Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung
um 23,5 Prozent.
