Weniger Regionalzüge? EuGH kippt Deckel für Schienenmaut Von Valeria Nickel, Matthias Arnold und Andreas Hoenig, dpa
19.03.2026 11:38
Mit Trassenpreisen zahlen Verkehrsunternehmen für die Nutzung des
Schienennetzes. Dem EuGH zufolge wurden sie bisher falsch berechnet.
Nun drohen spürbare Folgen für Verkehrsunternehmen und Fahrgäste.
Luxemburg (dpa) - Auf Regionalverkehrsunternehmen auf der Schiene
kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
milliardenschwere Mehrkosten zu - das könnte auch für Fahrgäste
Folgen haben. Der EuGH hat entschieden, dass der Regionalverkehr auf
der Schiene künftig bei der sogenannten Schienenmaut - einer Gebühr
für die Nutzung der Infrastruktur - nicht mehr starr begünstigt
werden darf. Worum geht es in dem Fall?
Was hat der EuGH entschieden?
Das höchste europäische Gericht hat entschieden, dass die deutschen
Regelungen zur Berechnung von Trassenpreisen - einer Art Schienenmaut
- mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist. Die Berechnung verstoße gegen
EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen
und Richter in Luxemburg.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH
gewandt. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, ihr
Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, und weitere
Beteiligte hatten das Trassenpreissystem für das Jahr 2025
gerichtlich angegriffen.
Im konkreten Fall ging es um einen Beschluss der Bundesnetzagentur.
Sie muss die von den Betreibern jährlich beantragten Entgelte
genehmigen. Gegenüber dem Antrag der Betreiber hatte sie die Entgelte
im Nahverkehr reduziert und im Fern- und Güterverkehr erhöht.
Was sind Trassenpreise genau?
Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen,
müssen Trassenpreise zahlen. Sie werden in erster Linie von der
InfraGo erhoben. Mit diesen Mitteln finanziert die Bahn unter anderem
die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die
Investitionsbeiträge des bundeseigenen Konzerns in das mehr als
33.000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland. Die
Berechnungsmethode des Entgelts für den Nahverkehr ist in Deutschland
gesetzlich genau geregelt.
Welche Vorgaben macht das EU-Recht?
Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten Rahmenregelungen für
Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von
Infrastrukturbetreibern wie der InfraGo muss aber in ihrer
Entscheidung unabhängig bleiben. Der EuGH folgte dem VG Köln in der
Auffassung, dass die deutschen Regelungen den erforderlichen
Spielraum der Betreiber beeinträchtigen.
Was hat es mit dem Preisdeckel auf sich?
Für den Regionalverkehr existiert eine sogenannte Trassenpreisbremse
- eine gesetzliche Beschränkung der Preissteigerung, damit der
Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und
bezahlbar bleibt. Sie lag bisher bei 1,8 Prozent, ab 2026 bei 3
Prozent. Eine deutliche Steigerung der Trassenpreise traf im Jahr
2025 daher vor allem den Fern- und Güterverkehr. Die erhöhten Kosten
mussten auf diese Bereiche aufgeteilt werden, der Nahverkehr blieb
durch die Preisbremse so gut wie verschont.
Worauf müssen sich Fahrgäste und Verbände einstellen?
Das Urteil hat enorme Auswirkungen auf die gesamte Branche - und
mittelfristig wohl auch für die Fahrgäste. Der Regionalverkehr macht
nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) rund zwei
Drittel des gesamten Schienenverkehrs in Deutschland aus. Mit dem
Urteil des EuGH drohen den Regionalverkehrsunternehmen dem BSN
zufolge Mehrkosten in Milliardenhöhe, möglicherweise sogar
rückwirkend für mehrere Jahre.
Der Wettbewerberverband Mofair hat Bund und Länder nach dem Urteil
deshalb aufgerufen, schnell gemeinsam mit der Branche eine Lösung zu
finden. Wenn sich nichts ändere, könnte die anstehende Anhebung der
Trassenpreise eine Angebotskürzung im Regionalverkehr auf der Schiene
von mindestens zehn, möglicherweise sogar 20 Prozent zur Folge haben.
Auch der BSN hatte bereits vor Streichungen von Regional- und
Nahverkehrszügen gewarnt.
BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann warnte gleichwohl vor Panikmache.
«Es werden am Freitag nirgendwo Züge stillstehen», betonte er.
Abbestellungen drohten frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember.
Absehbar sind langwierige Diskussion darüber, wer die Erhöhungen
zahlen soll. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verweist
bereits auf den Bund. Der stattet die Länder mit den Mitteln aus, mit
denen sie den Regionalverkehr organisieren. In den vergangenen Jahren
hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld aber stets
zurückgewiesen.
Die Bahn selbst nahm das Urteil am Donnerstag zur Kenntnis und will
es nun prüfen. «Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein
faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist»,
teilte der Konzern mit.
Drohen Bahnfahrenden teurere Tickets?
Sollten Bund und Länder keine Möglichkeit finden, die Mehrkosten für
die Verkehrsunternehmen abzufedern, dürften diese neben einer
Reduzierung des Angebots auch mit weiter steigenden Ticketpreisen
reagieren. Der Regionalverkehr leidet seit Jahren bereits unter stark
gestiegenen Energie-, Kraftstoff- und Personalkosten. Die
Ticketpreise sind vielerorts bereits deutlich gestiegen. Auch das
Deutschlandticket-Abo wurde deutlich teurer.
Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des
Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet.
Wer profitiert?
Vor allem der Fern- und Güterverkehr, der aufgrund der
Trassenpreisbremse überproportional zur Kasse gebeten wurde. Das
Urteil des EuGH mache Hoffnung auf eine faire Schienenmaut, teilte
der Branchenverband Die Güterbahnen mit. «Wir fordern,
schnellstmöglich die falschen Trassenpreisrechnungen 2025 und 2026
rückabzuwickeln.»
Welche Bedeutung hat das europäische Urteil in Deutschland?
Nachdem der EuGH seine Beurteilung abgegeben hat, geht die
Angelegenheit zurück an das Verwaltungsgericht Köln, das letztlich
die Entscheidung im konkreten Fall trifft. Es ist dabei an die
Auslegung des Gerichtshofs gebunden. Insgesamt sind nach Angaben der
Bundesnetzagentur deren Beschlüsse zu den Trassenpreissystemen aus
den Jahren 2024, 2025 und 2026 vor deutschen Gerichten angegriffen
worden.
