Ministerium: Trassenpreis-Urteil schafft Rechtssicherheit
19.03.2026 13:18
Der EuGH hat ein Urteil zur Schienenmaut gefällt - mit weitreichenden
Auswirkungen für den Regionalverkehr auf der Schiene. Die
Entscheidung soll in Reformpläne des Verkehrsministeriums einfließen.
Luxemburg (dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu
den sogenannten Trassenpreisen beeinflusst auch die Reformpläne des
Bundesverkehrsministeriums zu dem Thema. «Das Urteil wird in die
Überlegungen einbezogen werden», teilte ein Sprecher des Ministeriums
mit. Der derzeitige Zeitplan sehe vor, dass die Reform des
Trassenpreissystems zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr wirksam
werde.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die
die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den
Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr
waren die Kosten bisher allerdings gedeckelt - zulasten von Güter-
und Fernverkehr.
Der EuGH hat nun entschieden, dass dieser Preisdeckel nicht mit
europäischem Recht vereinbar ist. Mit dem Urteil drohen den
Unternehmen in großem Umfang Mehrkosten.
Dem Bundesverkehrsministerium zufolge schafft die Entscheidung der
Richterinnen und Richter in Luxemburg Rechtssicherheit. «Es ist
derzeit noch unklar, ob die Entgelte im SPNV ohne die
Trassenpreisbremse höher oder niedriger hätten ausfallen müssen»,
teilte das Ministerium mit. Dies müsse nun die Bundesnetzagentur
ermitteln. Die Abkürzung SPNV steht für Schienenpersonennahverkehr.
