Unerlaubte Sportwetten: EuGH-Gutachten stärkt Verbraucherrechte
19.03.2026 13:28
Verlorenes Geld bei Wetten zurückholen, weil der Anbieter keine
Lizenz hatte? Ein EuGH-Gutachten gibt Spielern Hoffnung - setzt aber
eine Bedingung.
Luxemburg (dpa) - Sportwetten-Anbieter ohne Lizenz können einem
Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge grundsätzlich
zur Rückerstattung von verlorenen Wetteinsätzen verpflichtet werden.
Eine Ausnahme gelte aber für Fälle, in denen Behörden zugesichert
hätten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, stellte der
Generalanwalt in Luxemburg fest. Das Gutachten ist für die
Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm
aber. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter
Tipico. Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die
erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv. Er hatte sie zwar
beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen. Die Spielerseite
fordert die Rückzahlung von Wetteinsätzen, weil die entsprechenden
Verträge bis 2020 nichtig seien.
Was ist mit Mängeln bei dem Lizenz-Vergabeverfahren?
Tipico hatte argumentiert, dass er wegen Mängeln im deutschen
Vergabeverfahren keine Lizenz habe erhalten können. Der
EuGH-Gutachter betonte, dass ein Anbieter trotzdem nicht eigenmächtig
auf dem Markt tätig werden dürfe. Dies brächte ernsthafte Gefahren
für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, so der Generalanwalt.
Nur ausnahmsweise sollte der Anbieter laut Gutachten vor
zivilrechtlichen Konsequenzen geschützt werden - nämlich wenn
Behörden präzise, bedingungslose und übereinstimmende Zusagen gemacht
hätten, dass der Anbieter ohne Lizenz tätig werden dürfe. Etwaige
Schäden der Verbraucherinnen und Verbrauchen wären dann von den
Behörden zu tragen, die diese Zusicherungen gemacht hätten,
argumentierte der Generalanwalt.
Beide Seiten sehen sich bestätigt
Die Spielerseite zeigte sich erfreut. Hannes Beuck vom
Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger das
Klagerecht abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem
Gutachten eine klare Botschaft: «Wer ohne Erlaubnis
Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt». Laut
Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende
Rückforderungen vor deutschen Gerichten.
Ein Tipico-Sprecher erklärte, die zuständigen deutschen Behörden
hätten Tipico versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines
unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot
aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht
des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn d
em
Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die
nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten.
Der Fall lag zuletzt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dort
ist das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung am EuGH
ausgesetzt.
