EU-Gerichtshof kippt Deckel für Schienenmaut im Nahverkehr Von Valeria Nickel, Matthias Arnold und Andreas Hoenig, dpa

19.03.2026 15:54

Die deutschen Regelungen, um den Nahverkehr vor großen
Preissteigerungen zu schützen, verstoßen gegen EU-Recht. Werden nun
Tickets teurer?

Luxemburg (dpa) - Fahrgästen von Regionalbahnen könnten nach einem
Gerichtsurteil wegen erwarteter Mehrkosten der Verkehrsunternehmen
höhere Preise und weniger Verbindungen drohen. Denn die deutsche
Regelung, die im Nahverkehr die Preise für Schienennutzung deckelt,
ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die
Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben,
weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in
Luxemburg. 

Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom
Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe.
Der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Ingo
Wortmann, veranschlagte rund eine Milliarde Euro zusätzlich. Ohne
Ausgleich könnte dies Angebotskürzungen im Regionalverkehr von zehn
bis zwanzig Prozent nach sich ziehen, so Wortmann.

DB InfraGo und weitere Unternehmen zogen vor Gericht

Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die
Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB
InfraGo, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen.
InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur
genehmigen lassen.

Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025
im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit
höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere
Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.

Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland:
Sie ist für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt.
Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent
beschränkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo
befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es
wandte sich daher an das höchste europäische Gericht.

EuGH: Betreiber müssen in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben

Dieses sah darin zu wenig Flexibilität. Nach der EU-Richtlinie zur
Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind zwar
Rahmenregeln für Trassenpreise erlaubt, aber die Geschäftsführung von

Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss in ihrer Entscheidung
unabhängig bleiben. 

Der Gerichtshof bemängelte die starre mathematische Formel, die in
Deutschland für die Berechnung gilt. Sie verletze die Unabhängigkeit
der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen
Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien
Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrs-Bereich
durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und
Güterverkehrsbereich auszugleichen. 

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass die Regelung die
Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtige. «Das
heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges
neues Trassenpreissystem für die Branche ist», teilte die
bundeseigene Bahn nach Urteilsverkündung mit.

Entscheidung am Verwaltungsgericht Köln steht noch aus

Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln
steht noch aus. Es muss dabei die Auslegung des EuGH beachten.

Absehbar sind langwierige Diskussion darüber, wer die Erhöhungen
zahlen soll. Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den
Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren. 

Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der
Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), forderte: «Wir
erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die
Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt.» Das
Thema werde nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau
mit hoher Priorität behandelt. «Wir brauchen jetzt schnelle
Lösungen», betonte Bernreiter. Auch VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver

Wolff stellte Forderungen an den Bund. Dieser müsse die Mehrkosten
vollständig ausgleichen. In den vergangenen Jahren hatte der Bund
Forderungen nach deutlich mehr Geld stets zurückgewiesen.

Laut dem Bundesverkehrsministerium schafft das Urteil
Rechtssicherheit. Das Ministerium arbeitet derzeit an einer Reform
des Trassenpreissystems. «Das Urteil wird in die Überlegungen
einbezogen werden», teilte ein Sprecher mit. Der derzeitige Zeitplan
sehe vor, dass die Reform zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr
wirksam werde. Die Trassenpreise im Nahverkehr müssen nun von der
Bundesnetzagentur neu ermittelt werden. Für 2026 beantragte InfraGo
bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent.