BKA und Land warnen vor Schutzlücke bei Kindesmissbrauch

22.03.2026 15:35

Fotos und Videos von Minderjährigen, die sexuell missbraucht werden,
könnten bald schwierig zu finden sein. Der BKA-Chef rechnet mit
gravierenden Folgen für Ermittlungen und Opfer. Auch Hessen warnt.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem
Missbrauch wird nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) in
Wiesbaden ab April nicht mehr im gleichen Umfang möglich sein wie in
den vergangenen Jahren. Hintergrund der Warnung ist das Auslaufen
einer Übergangsregelung der Europäischen Union, die aktuell noch die
Durchsuchung von Chats nach Missbrauchsdarstellungen durch die
Provider erlaubt. 

«Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in
ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies
gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der
strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte
im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben», sagte
BKA-Präsident Holger Münch der Deutschen Presse-Agentur.

Am 3. April ist Schluss 

Messengerdienste dürfen wegen einer Ausnahme aktuell noch freiwillig
Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die
Ausnahmeregelung läuft am 3. April aus. Unterhändler der EU-Staaten
und des Parlaments hatten sich nicht auf einen Kompromiss einigen
können. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln
erlaubt es bislang Messengerdiensten und Plattformen,
Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von
Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei geht es vor allem
um Bilder und Videos. 

Zum Auslaufen der Übergangsregelung sagte der BKA-Präsident: «Die
Folge wird ein drastischer Rückgang entsprechender Hinweise an die
Strafverfolgungsbehörden sein, wie wir es auch im 1. Halbjahr 2021
nach Inkrafttreten der e-Privacy-Richtlinie und vor Inkrafttreten der
Ausnahmeregelung erlebt haben.» 

Boris Rhein: Schutzraum statt Schutzlücke muss die Devise sein

Auch das Land Hessen warnt vor Schutzlücken und fordert klare
rechtliche Grundlagen.«Wir brauchen viel mehr Härte gegen Täter, die

sich auf abscheuliche Weise an den Schwächsten in unserer
Gesellschaft vergehen. Für mich ist klar: Kinderschänder haben ihr
Recht auf Privatsphäre verwirkt. Wir brauchen jetzt schnellstmöglich
eine dauerhafte Lösung für Kontrollen von Chats auf EU-Ebene - und
keine dauerhafte Leerstelle», sagte Ministerpräsident Boris Rhein
(CDU). 

«Schutzraum statt Schutzlücke - das muss die Devise sein. Kriminelle
nutzen digitale Plattformen gezielt aus, um schwerste Straftaten zu
begehen und zu verschleiern. Deshalb müssen wir das Recht so
gestalten, dass Ermittlungsbehörden handlungsfähig bleiben und Täter

konsequent verfolgt werden können.» Für Hessen gelte: Opferschutz vor

Datenschutz.

Suche nach Dauerlösung

Eigentlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche
Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu
schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission
zunächst verlängert werden.

Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch
die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden
Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte dauerhaft
verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die
EU-Kommission dann prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter
braucht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im
vergangenen Herbst betont, auch sie wolle auf EU-Ebene beim Kampf
gegen sogenannte Kinderpornografie vorankommen. Gleichzeitig gelte
aber: «Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein.»

Neue Bilder besonders relevant 

Das Europäische Parlament hatte zuletzt eine auf als Verdächtige
identifizierte Nutzer und bekannte Inhalte beschränkte Kontrolle
ausgesprochen. Aus Sicht von Münch ist der Vorschlag unbrauchbar. Er
sagte der dpa: «Insbesondere unbekannte Bild- und Videodateien sowie
Cybergrooming-Aktivitäten weisen auf einen andauernden oder
bevorstehenden Missbrauch Minderjähriger hin und sind daher für den
Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche
Ermittlungen besonders wichtig.» Um langfristige negative Folgen zu
verhindern, sollten nach seinen Worten alle Anstrengungen unternommen
werden, die Interims-Verordnung in der aktuellen Form zu verlängern. 

Unter Cybergrooming versteht man die Manipulation von Minderjährigen
im Internet mit dem Ziel, sie später sexuell zu missbrauchen.