Mercosur-Freihandelsdeal kann ab 1. Mai angewendet werden
23.03.2026 15:22
Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Staaten können in Kürze die
Vorteile eines neues Freihandelsabkommen nutzen - noch vor dem
offiziellen Inkrafttreten.
Brüssel (dpa) - Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und
südamerikanischen Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig
angewendet werden. Mit der Übermittlung einer entsprechenden
Mitteilung an den koordinierenden Vertragsstaat Paraguay sei der
letzte notwendige Schritt vollzogen worden, teilte die EU-Kommission
in Brüssel mit. Zuvor hätten Argentinien, Brasilien und Uruguay das
notwendige Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU
mitgeteilt. Von Paraguay werde die Mitteilung in Kürze erwartet.
Der Mercosur-Deal war zu Jahresbeginn nach mehr als 25 Jahren
Verhandlungen unterzeichnet worden. Durch den Abbau von
Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und
Dienstleistungen angekurbelt werden. Besonders große Chancen werden
für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche
gesehen. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird beispielsweise
derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig.
Formelles Inkrafttreten frühestens in einigen Monaten
Das formelle Inkrafttreten des Abkommens wird wegen des Europäischen
Parlaments vermutlich noch Monate oder länger auf sich warten lassen.
Dieses hatte im Januar mit knapper Mehrheit beschlossen, den
Vertragstext vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen
Gerichtshof überprüfen zu lassen. Dafür gibt es keine Frist. Aus
Luxemburg hieß es, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16
und 26 Monaten gedauert hätten.
Gegner des Abkommens kritisieren, es sei so angelegt, dass die
Freihandelsabsprachen von Mitgliedstaaten nicht nach dem
Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten. Zudem wird
befürchtet, dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt und
Tierwohl beeinträchtigt werden könnten - was die EU-Kommission
allerdings kategorisch zurückweist.
EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erklärte am Montag, das vorläufige
Inkrafttreten sei ein wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit der
EU als bedeutender Handelspartner unter Beweis zu stellen. Die
Priorität bestehe nun darin, das Abkommen in konkrete Ergebnisse
umzusetzen und den EU-Exporteuren die Plattform zu bieten, die sie
benötigen, um neue Chancen für Handel, Wachstum und Arbeitsplätze zu
nutzen.
