Weniger Züge, höhere Preise? Die Folgen des Schienen-Urteils

24.03.2026 04:00

Der EuGH hat ein Urteil zu Trassenpreisen gefällt - und es wirkt sich
massiv auf den Regionalverkehr auf der Schiene aus. Müssen die Bahnen
nun ihre Ticketpreise drastisch erhöhen?

Stuttgart (dpa/lsw) - Pendlerinnen und Pendlern in Baden-Württemberg
drohen nach einem Urteil zur Praxis der Schienenmaut massive
Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr. Ohne zusätzliches Geld
vom Bund könnten Zugangebote ausgedünnt, Fahrkarten teurer und selbst
stark genutzte Berufsverkehrs-Strecken spürbar eingeschränkt werden.
«Es geht dabei um ein Risiko von mindestens 100 Millionen Euro pro
Jahr», warnte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Nach Schätzungen des Ministeriums könnte wegen des Urteils zu den
sogenannten Trassenpreisen - also zu den Gebühren für die Nutzung der
Schieneninfrastruktur - ungefähr jeder zehnte Zug auf der Kippe
stehen. «Es gibt aber auch Prognosen, dass bis zu 20 Prozent der Züge
abbestellt werden müssen», sagte Hermann. «Wenn es schlecht läuft,

müssten wir also jeden fünften Zug abbestellen.»

Drohende Fahrplanlücken für Pendler

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die
die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den
Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr
waren die Kosten und Preiserhöhungen bisher allerdings gedeckelt -
zulasten von Güter- und Fernverkehr. Nach Auffassung des EuGH ist
diese deutsche Berechnungsmethode der Trassenpreise nicht mit dem
EU-Recht vereinbar. 

Die Bundesnetzagentur hatte die Preisbremse im vergangenen Jahr
eingeführt, damit der Nahverkehr für die Länder bezahlbar bleibt.
Dagegen hatte die DB InfraGo geklagt und nun Recht bekommen. Die
Entgelte nach einer starren mathematischen Formel zu deckeln,
verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Das
Verwaltungsgericht Köln, bei dem Verfahren dazu anhängig sind, hatte
um eine Überprüfung durch den EuGH gebeten. 

Milliarden-Mehrkosten und Reform 

Den Nahverkehrsunternehmen drohen nun Mehrkosten in Milliardenhöhe,
möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Zudem müssen di
e
Trassenpreise für die Jahre 2025 und 2026 neu festgelegt werden, da
die bisherigen Genehmigungen der Bundesnetzagentur nicht mit EU-Recht
vereinbar sind. 

Das Bundesverkehrsministerium will das Urteil in seine geplante
Reform des Trassenpreissystems einbeziehen, die ab der nächsten
Fahrplanperiode gelten soll. Gleichzeitig betonte das Ministerium,
dass noch unklar sei, ob die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr
ohne Preisbremse höher oder niedriger ausgefallen wären - dies soll
jetzt die Bundesnetzagentur klären.

Forderung nach Bundesgeld

Das Land sieht den Bund gefordert: Er müsse zum einen sofort neue,
bessere Regeln finden und zum anderen finanziell einspringen. «Wir
erwarten, dass der Bund zur Verkehrsministerkonferenz am Mittwoch
erste Vorschläge für eine Reform des Trassenpreissystems vorlegt»,
sagte Verkehrsminister Hermann. Wichtig sei eine Transparenz: «Der
Staat muss die Infrastruktur grundlegend finanzieren», sagte der
Minister. «Die Nutzer zahlen dann nur für die zusätzlichen Kosten,
die durch den Zug entstehen, in dem sie selbst sitzen. So machen es
die meisten anderen Länder in Europa schon.»