Leichterer Zugang für EU-Fachkräfte in Gesundheit und Pflege

24.03.2026 14:56

Ein neues Gesetz erleichtert den Einstieg - unter klaren Bedingungen
und zeitlicher Begrenzung.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Ausländische Fachkräfte in Gesundheits- und
Pflegeberufen aus dem EU-Ausland sollen ihre Weiterbildungen künf
tig
im Saarland auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren durch deutsche
Behörden nutzen können. Der Landtag in Saarbrücken brachte eine
entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg.

Demnach dürfen ausländische Fachkräfte in Gesundheits- und
Pflegeberufen aus anderen EU-Staaten die Tätigkeiten, die innerhalb
einer Weiterbildung erlernt wurden, «vorübergehend und gelegentlich»

ohne Anerkennung im Saarland ausführen. Voraussetzung ist, dass die
Fachkraft in dem anderen EU-Land rechtmäßig niedergelassen ist,
sofern die Tätigkeiten dort reglementiert sind oder sie ihre Arbeit
dort in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr lang
rechtmäßig ausgeübt hat.

Bevor eine Fachkraft im Saarland im Rahmen ihrer Weiterbildung
arbeiten darf, muss sie ihre Absicht bei den Behörden anmelden. Dort
werden auch ihre Qualifikationen überprüft. Die Erlaubnis ist dann
für ein Jahr gültig. Damit soll verhindert werden, dass die
grundsätzliche Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens unterlaufen
wird.

Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil die EU-Kommission
gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte.
Die Kommission argumentierte, Deutschland dürfe die
Dienstleistungsfreiheit nicht aufgrund der Berufsqualifikationen
einschränken, wenn ein EU-Bürger in seinem Mitgliedstaat zur Ausübung

dieses Berufes rechtmäßig niedergelassen sei.