EuGH prüft Melonis Albanien-Modell für Abschiebezentren
24.03.2026 17:23
Italiens Abkommen mit Albanien zu Abschiebeeinrichtungen sorgt für
Diskussionen. Der EuGH soll nun über wesentliche Aspekte des Modells
entscheiden. Droht Meloni die nächste große Schlappe?
Luxemburg (dpa) - Verstößt das umstrittene «Albanien-Modell» von
Italiens rechter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gegen EU-Recht?
Der Streit über Kernaspekte des Projekts für Abschiebelager in
Albanien ist mit einer mündlichen Verhandlung am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in die entscheidende Phase gestartet. Als nächstes
will der zuständige Generalanwalt Nicholas Emiliou am 23. April sein
unverbindliches Gutachten dazu vorlegen. Bis ein Urteil fällt, können
noch Monate vergehen. Für Meloni wäre eine Niederlage ein weiterer
schwerer Rückschlag, nachdem sie am Montag eine Volksabstimmung über
eine Justizreform verloren hatte.
Italien hat mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die
Abschiebehaft als auch Asylverfahren auszulagern. In dem nun
verhandelten Fall müssen die Richterinnen und Richter in Luxemburg
klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Italien Migrantinnen und
Migranten, die abgeschoben werden sollen, in albanischen
Rückführungszentren und damit außerhalb der EU inhaftieren darf.
Grundsätzlich ist Abschiebehaft zwar zulässig, doch EU-Regeln geben
dafür Bedingungen vor. Es muss etwa eine realistische Aussicht auf
Rückkehr in das Herkunftsland bestehen.
Anlagen stehen weitgehend leer
Das Vorhaben der Regierung in Rom kommt wegen der rechtlichen
Unsicherheit nicht voran. Die Anlagen stehen weitgehend leer.
Auf europäischer Ebene findet die grundsätzliche Idee von
Rückführungszentren in Drittstaaten Anklang. Deutschland will sie
laut Bundesinnenministerium zusammen mit einigen anderen EU-Ländern
vorantreiben. Die geplante EU-Rückführungsverordnung sieht die
Möglichkeit für sogenannte Return Hubs vor. Da sie aber nicht
zwingend mit Haft einhergehen müssen, hat der aktuelle EuGH-Fall
nicht direkt Auswirkungen auf die Pläne, erklärt
Migrationsrechtsexperte Daniel Thym.
Im konkreten Fall geht es vor dem EuGH um einen Tunesier und einen
Algerier, die im Rahmen des Italien-Albanien-Abkommens im vergangenen
Jahr in das Rückkehrzentrum Gjader nach Albanien gebracht wurden. Ein
italienisches Gericht lehnte die Anträge auf Bestätigung der
Haftanordnungen ab, der Fall ging an den italienischen Kassationshof.
Dieser wandte sich nach Luxemburg.
Auch andere Grundsatzfragen vor EuGH
Es ist nicht das einzige Verfahren zum «Albanien-Modell», das sich
nun in der Schlussphase am Europäischen Gerichtshof befindet. Den
Gerichtshof beschäftigt derzeit auch die zentrale Frage, ob Italien
das Abkommen mit Albanien nach EU-Recht überhaupt schließen durfte.
