Schützt Snapchat Kinder genug? EU-Kommission prüft von Ann-Kristin Wenzel, dpa
26.03.2026 12:25
Mit ein paar Klicks erwachsen? Apps müssen Kinder und Jugendliche
besonders schützen. Die Europäische Union nimmt Snapchat in den Blick
- und stellt vorläufig Verstöße bei Pornoseiten fest.
Brüssel (dpa) - Um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen, nimmt
die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die
Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass Snapchat besonders junge
Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und
leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie
mitteilte. In der Multimedia-Messaging-App seien sie unter anderem
unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und
Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.
Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter:
Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen nach vorläufiger
Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen,
drohen ihnen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des
jährlichen Konzernumsatzes.
Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen nun
erst. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben.
Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre
alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es
besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese
Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter - ohne Überprüfung -
anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.
Risiko durch Erwachsene
Eine Gefahr sieht die Behörde umgekehrt auch darin, dass sich
Erwachsene einfach als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich
Gleichaltrige könnten sie sich leichter das Vertrauen erschleichen
und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexuelle Bilder und Videos
zu schicken. Auf Snapchat gäbe es zudem Informationen etwa zu Drogen
oder dem Kauf von altersbeschränkten Produkten wie Vapes und Alkohol,
und Snapchat-Nutzer würden versuchen, Jugendliche für kriminelle
Aktivitäten anzuwerben.
Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht genug dagegen zu tun
und so gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall
nun genauer und greift dabei auch auf Erkenntnisse einer
niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen
Bundesnetzagentur zurück. Dabei will die EU-Kommission auch besonders
auf die Standard-Einstellungen bei Konten für Jugendliche und die
Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden, achten.
Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der
Kommission zusammenzuarbeiten. «Die Sicherheit und das Wohlergehen
aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams
arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu
verbessern.»
Pornoseiten sollen Jugendliche ausschließen
Im Fall von vier Pornoseiten hat sich der erste Verdacht der
EU-Kommission dagegen schon erhärtet. Dort liegen nun vorläufige
Ergebnisse vor.
Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hindern Jugendliche demnach
nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Die
Plattformen gäben zwar an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene
bestimmt seien. Jeder könne aber durch einen einfachen Klick angeben,
über 18 Jahre zu sein und so Zugriff erhalten, kritisiert die
Kommission. Das sei nicht ausreichend. Seiten würden zwar unscharf
gezeichnet, es gebe Inhaltswarnungen und Hinweise wie «Nur für
Erwachsene» - auch dies hindere aber Minderjährige nicht wirksam
daran, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.
«Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene
zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und
wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten
fernzuhalten», forderte die zuständige Vizepräsidentin der
EU-Kommission, Henna Virkkunen.
Die Europäische Union hat eine App zur Altersüberprüfung entwickelt,
die aber erst Anfang 2027 eingeführt werden soll. Sie soll es möglich
machen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne die persönlichen
Daten mit den Plattformen zu teilen. Bislang müssten die Seiten auf
andere Lösungen zurückgreifen, die gleichzeitig mit europäischem
Datenschutz vereinbar sind.
Geldstrafen drohen
Die vier Pornoseiten haben nun die Möglichkeit, sich gegen die
Vorwürfe zu verteidigen. Sie könnten auch Änderungen vornehmen, um
die Bedenken der EU auszuräumen. Die EU-Kommission hatte gegen sie
seit Ende Mai 2025 ermittelt.
Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, könnte es für
sie teuer werden: Die EU-Kommission könnte dann formell einen Verstoß
gegen das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services
Act, kurz DSA) feststellen und eine Strafe verhängen. Diese könnte
sich auf bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes
belaufen.
Die Brüsseler Behörde untersucht derzeit verschiedene große
Online-Plattformen. Die Vorgänge sind voneinander unabhängig. Gegen
Elon Musks Plattform X wurde bereits eine Geldstrafe verhängt. Der
App Tiktok wirft die Kommission suchtfördernde Mechanismen vor, bei
den Meta-Apps Facebook und Instagram hegt sie den gleichen Verdacht
und ermittelt bereits seit 2024. Auch hier steht eine Strafe im
Raum.
US-Prozess zu Suchtpotenzial: Millionenbetrag für Klägerin
In den USA mussten der Facebook-Konzern Meta und die
Google-Videoplattform YouTube am Mittwoch in einem US-Prozess um das
Suchtpotenzial von Online-Diensten eine Niederlage einstecken:
Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen
fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten,
wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.
Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin demnach als
Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70
Prozent von Meta bezahlt werden solle. In einem zweiten Schritt
ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen
an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Google
und Meta kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der
Ausgang des Verfahrens könnte in den USA wegweisende Wirkung für
Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.
Der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke wertete das Urteil der Jury
in Los Angeles als einen «echten Paukenschlag - nicht nur für Meta
und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche.» Der
Professor verwies aber darauf, dass ein 1:1 vergleichbares Verfahren
in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem
hierzulande anders funktioniere. «Wir kennen keine Jury-Verfahren und
keinen Strafschadensersatz.»
Debatte um Mindestalter
Ab welchem Alter Kinder auf soziale Medien zugreifen können sollen,
beschäftigt derzeit viele Menschen, auch in Deutschland. Zusätzliche
Pflichten für Plattformen, etwa zur Alterskontrolle, müssten auf
EU-Ebene entschieden werden. Familienministerin Karin Prien erwartete
zuletzt rasch solche Vorschriften.
Eine Expertengruppe berät derzeit im Auftrag der EU-Kommission über
ein mögliches Social-Media-Verbot. Bis zum Sommer sollen die Experten
Vorschläge dazu erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online besser
geschützt werden können. EU-Kommissarin Henna Virkkunen verwies am
Donnerstag im Interview mit Journalisten des
Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) und anderen
Medien aber auch auf kulturelle Unterschiede zwischen den
europäischen Ländern.
In Australien war im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für
Unter-16-Jährige verabschiedet worden. Bei Snapchat beispielsweise
gibt es dort verschiedene Möglichkeiten, sein Alter über einen
Drittanbieter nachzuweisen, etwa über ein Bankkonto oder einen
Ausweis.
