Europaparlament knüpft Umsetzung von US-Zolldeal an Auflagen

26.03.2026 12:27

Zollfreie Einfuhr von Industriegütern aus den USA? Aber nur, wenn
Trump mitzieht. Das Parlament will die Umsetzung der
Zollvereinbarungen befristen - aber gibt grundsätzlich grünes Licht.

Brüssel (dpa) - Das Europäische Parlament will die weitere Umsetzung
des Zolldeals mit den USA an strenge Bedingungen knüpfen. Das
Abkommen sieht vor, dass die EU eine zollfreie Einfuhr von
US-Industriegütern ermöglicht. Die Abgeordneten sprachen sich
mehrheitlich dafür aus. Für den Vollzug müssen auch die
Mitgliedstaaten noch den entsprechenden Verordnungen zustimmen.  

Infolge der widersprüchlichen US-Handelspolitik wollen die
Abgeordneten, dass die Zollerleichterungen für US-Produkte erst dann
in Kraft treten, wenn die US-Seite die vereinbarten Verpflichtungen
tatsächlich einhält. Zudem sollen die USA die Zölle auf EU-Produkte
mit einem Stahl- oder Aluminiumanteil von unter 50 Prozent wieder auf
einen Zollsatz von 15 Prozent senken. 

Trumps Handelspolitik hatte für Stopp gesorgt 

Das rechtlich bindende Abkommen war im vergangenen Sommer
ausgehandelt worden. Im Gegenzug für Zusagen der EU verpflichteten
sich die USA, die Zölle auf die meisten EU-Importe auf maximal 15
Prozent zu begrenzen. US-Präsident Donald Trump verzichtete auf die
Einführung von Sonderzöllen auf Importe aus der EU. 

Der Handelsausschuss des Europaparlaments hatte die Umsetzung des
Deals zweimal auf Eis gelegt. Hintergrund waren die Zolldrohungen von
US-Präsident Donald Trump im Grönland-Konflikt im Januar und
Unsicherheit nach einer Gerichtsentscheidung. Der Oberste Gerichtshof
der USA hatte im Februar geurteilt, dass Trump nicht unter Berufung
auf ein bestimmtes Gesetz per Erlass Zölle verhängen durfte. Dies
betraf einen Großteil der bisherigen Importabgaben. Trump kündigte
umgehend neue Zölle an. 

Parlament will Zugang zeitlich befristen 

Das Parlament will, dass die USA nach Inkrafttreten innerhalb von
sechs Monaten auch die verbleibenden Zölle auf EU-Stahl- und
Aluminiumderivate auf 15 Prozent senken. Ansonsten sollen die
Zollpräferenzen automatisch zurückgenommen werden. 

Das Abkommen soll zudem jederzeit ausgesetzt werden können, wenn
wirtschaftlicher Druck als politisches Druckmittel eingesetzt wird
oder in bestimmten Produktgruppen zu viele US-Importe auf den
europäischen Markt kommen. Der weitgehend zollfreie Zugang werde
zudem zeitlich befristet und müsse zum 31. März 2028 überprüft
werden. Die Zugeständnisse sollen rückwirkend ab dem 1. August 2025
gelten.