EuGH bestätigt EU-Sanktionen gegen russische Großunternehmer

26.03.2026 14:53

Wer Russlands Wirtschaft stärkt, kann ins Visier der EU geraten.
Schützt fehlender Einfluss auf den Kreml vor Sanktionen? Das höchste
EU-Gericht hat ein Urteil zu russischen Großunternehmern gefällt.

Luxemburg (dpa) - Russische Geschäftsmänner sind mit ihren Klagen
gegen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte durch die EU infolge des
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Richterinnen und Richter in
Luxemburg wiesen Rechtsmittel von fünf Unternehmern, unter anderem
Dmitri Pumpjanski und Dmitri Masepin, gegen erstinstanzliche Urteile
des Gerichts der EU zurück. Mit der Entscheidung stellte der EuGH
Grundsätze auf, die Sanktionsentscheidungen vereinfachen dürften.

Die Großunternehmer hatten sich gegen ihre Aufnahme in die
EU-Sanktionsliste gewehrt, die die Mitgliedsstaaten 2022 nach Beginn
des Krieges von Russland gegen die Ukraine wegen ihrer Führungs- oder
Eigentümerpositionen in strategischen Sektoren der russischen
Wirtschaft beschlossen hatten. Die Geschäftsleute hatten
argumentiert, ihre Listung sei ungerechtfertigt, da sie keinen
nachweisbaren Einfluss auf die russische Regierung hätten.

Kein Nachweis von Einfluss auf Russlands Regierung nötig

Der Gerichtshof urteilte laut Mitteilung, es reiche für Sanktionen
aus, dass die Betroffenen eine bedeutende Rolle in
Wirtschaftssektoren spielten, die wesentlich zur Finanzierung des
russischen Staatshaushalts beitragen. Entscheidend sei ihr
wirtschaftlicher Einfluss in den Sektoren - unabhängig von direkten
Verbindungen zur russischen Regierung. «Aufgrund ihrer erheblichen
Bedeutung für die russische Wirtschaft können solche Personen nämlich

mittelbar die Finanzierung der destabilisierenden Handlungen gegen
die Ukraine begünstigen», hieß es. Eine direkte Nähe zur russischen

Regierung ist demnach keine Voraussetzung für die Verhängung von
Sanktionen.

In der Vergangenheit wurden EU-Sanktionsbeschlüsse aber auch schon
gerichtlich gekippt - etwa Beschlüsse von 2024 und 2025 gegen
Pumpjanski. Das erstinstanzliche Gericht der EU sah keine
ausreichenden Beweise dafür, dass er zum Zeitpunkt der
Sanktionsverlängerungen noch als einflussreicher Geschäftsmann tätig

war. Der Rat der Europäischen Union verhängte seitdem jedoch erneut
Sanktionen.

Die Sanktionen der EU umfassen in der Regel Reisebeschränkungen, das
Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Bereitstellung
von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen.