EU deckt Verkauf-Tricks am Black Friday und Cyber Monday auf

26.03.2026 15:33

Behörden prüfen Taktiken: In vielen Fällen wurden Kunden am Black
Friday und Cyber Monday nicht korrekt informiert. Was die
Untersuchung ergeben hat.

Brüssel (dpa) - Fast jeder dritte untersuchte Online-Händler hat laut
der Europäischen Kommmission am Black Friday oder dem Cyber Monday
falsch auf Rabatte verwiesen. Das stellten Verbraucherschutzbehörden
unter anderem aus Deutschland an den Aktionstagen Ende November
beziehungsweise Anfang Dezember 2025 fest. Verbraucherschützer aus 23
EU-Staaten sowie Island und Norwegen prüften die Verkaufstaktiken von
ausgewählten Portalen in ihren jeweiligen Ländern - insgesamt 314
Online-Händler.

Vielfach verstießen Portale laut der Untersuchung gegen das
EU-Verbraucherrecht. So verwiesen 30 Prozent der Händler falsch auf
ihre Rabatte. Der Referenzpreis für einen Rabatt müsse nach EU-Recht
der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage sein.

Unterschiedliche Taktiken

Die Behörden identifizierten zudem einige Verkaufstaktiken. Mehr als
die Hälfte der Händler (6 von 10), die Preisvergleiche nutzten (34
Prozent), erläuterten die Referenz für den Preis nicht eindeutig.
Knapp ein Fünftel (18 Prozent) verwendete Druckverkaufstechniken wie
etwa einen Countdown-Timer, wobei mehr als die Hälfte dieser Fälle
irreführend gewesen seien. Weiter versuchten Portale (36 Prozent),
den Warenkörben optionale Artikel hinzuzufügen - in einigen dieser
Fälle ohne nach Zustimmung zu fragen (4 von 10).

Black Friday und Cyber Monday böten eine große Chance für Unternehmen

und Verbraucher, teilte die zuständige Vizepräsidentin der
EU-Kommission, Henna Virkkunen, mit. «Ein gutes Schnäppchen ist
jedoch keine Entschuldigung, um die Regeln zu betrügen. Verbraucher
erwarten eine faire Behandlung, egal ob sie online oder offline
einkaufen.»

Solche EU-weiten Untersuchungen, sogenannte Sweeps, werden von der
Europäischen Kommission koordiniert und gleichzeitig von den
zuständigen nationalen Behörden durchgeführt. Die zuständigen
Verbraucherschutzbehörden können nun Maßnahmen gegen die betroffenen

Unternehmen ergreifen.